Aufstehen für Sitznachbarn "nicht zu beanstanden"

Aufstehen fuer Sitznachbarn nicht
Aufstehen fuer Sitznachbarn nicht(c) FABRY Clemens
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Passagierin kam durch Bremsmanöver zu Sturz und verletzte sich schwer. OGH lässt Mitverschuldenseinwand nicht gelten.

Wien/Kom. Jeder kennt die Situation: Man sitzt im Bus oder in der Straßenbahn am Gang, der Sitznachbar will aussteigen. Darf man aufstehen und den Weg freimachen, oder muss sich der Nachbar vorbeizwängen? Man darf – und braucht sich selbst dann keinen Vorwurf machen zu lassen, wenn man in dieser Situation bei einer Vollbremsung stürzt und schwer verletzt wird.

Genau das war einer Frau in Tirol passiert, die in einem städtischen Autobus aufgestanden war, um einer älteren Dame den Weg zum Ausstieg frei zu machen. Obwohl sich die Frau vor ihrem Sturz mit einer Hand angehalten hatte, wollten die Verkehrsbetriebe ihr eine gleichteilige Mitschuld anlasten: Denn sie habe ohne zwingenden Grund das Verletzungsrisiko wesentlich erhöht.

Landes- und Oberlandesgericht Innsbruck ließen die Verkehrsbetriebe und deren Versicherung voll haften, der OGH wies eine Revision der Beklagten zurück: Es sei grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn Fahrgäste – sofern sie sich festhalten – in der festgestellten Situation aufstehen, um andere passieren zu lassen (2 Ob 211/10h).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.07.2011)

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