Live-Ticker: Ministerium prüft Gesetzesänderung

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Symbolbild(c) Clemens Fabry
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Der Prozess gegen gegen Kärntens Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch (FPK) zeigte, dass die Strafprozessordnung nicht auf neue Medien ausgerichtet ist.

. . Nach einer Viertelstunde war vergangene Woche im „Part of the Game“-Prozess gegen Kärntens Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch (FPK) Sendeschluss. Auf Verlangen von Scheuchs Anwalt Dieter Böhmdorfer verbot Richter Christian Liebhauser-Karl den Medien, Live-Ticker über den Verhandlungsverlauf ins Internet zu stellen. Böhmdorfer argumentierte mit einer möglichen Beeinflussung von vor dem Gerichtssaal wartenden Zeugen.

Tatsächlich hat der technische Fortschritt die Strafprozessordnung und das Mediengesetz überholt. Zwar sind Ton- und Filmaufnahmen während der Verhandlung im Sinne des Persönlichkeitsschutzes der Beteiligten verboten. Dass man im Zeitalter des Internets dazu übergegangen ist, Textbeiträge via Blogs oder Twitter unmittelbar in Einzelsätzen aus dem Gerichtssaal zu berichten, ist für die Justiz allerdings ein Problem, gibt Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium zu. Denn eigentlich müsste sichergestellt werden, dass Zeugen durch im Saal getätigte Aussagen, von denen sie beeinflusst werden könnten, nicht unmittelbar informiert werden. Das bisher übliche Verlassen des Saals als Vorsichtsmaßnahme kann aber ad absurdum geführt werden, wenn genau jene Personen hinter der Tür per Smartphone live mitlesen, was im Saal Thema ist.

Momentan obliegt es den Richtern, im Einzelfall zu entscheiden. „Wir prüfen, ob und wie die Strafprozessordnung diesbezüglich zu adaptieren wäre“, sagt dazu ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl zur „Presse“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.07.2011)

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