Teure Kopierkosten könnten fallen

THEMENBILD: GERICHTSAKTEN / KOSTEN F�R AKTENKOPIEN BEI GERICHT
THEMENBILD: GERICHTSAKTEN / KOSTEN F�R AKTENKOPIEN BEI GERICHT(c) APA/ROBERT PARIGGER (Robert Parigger)
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Der Verfassungsgerichtshof leitete ein Prüfungsverfahren ein. Er befürchtet, dass die Gebühren das Recht auf ein faires Verfahren verletzen könnten. Denn Staatsanwälte dürfen im Gegensatz zum Angeklagten so viele Seiten gratis kopieren, wie sie wollen.

[Wien/AICH] Wer sich Gerichtsakten kopieren lässt, muss einen Euro zahlen, pro Seite wohlgemerkt. Wer das Material persönlich kopiert, zahlt immer noch 50 Cent pro Seite. Zwei Bürger versuchten, das zu umgehen, indem sie die Aktenteile nicht kopierten, sondern einscannten bzw. abfotografierten – aber selbst dafür verlangten die Gerichte die Gebühr.


Doch die betroffenen Bürger gingen zum Verfassungsgerichtshof, und dieser überlegt nun, die hohen Kopierkosten insgesamt zu kippen. In den anhängigen Fällen hätten die Betroffenen etwa zahlen müssen, obwohl „anscheinend gar keine öffentliche Leistung“ erbracht wurde, meinen die Höchstrichter. Und auch ganz generell könnten die Gebühren das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. Denn Staatsanwälte dürfen im Gegensatz zum Angeklagten so viele Seiten gratis kopieren, wie sie wollen.

Der VfGH leitete ein Prüfungsverfahren ein, am Ende könnte die Aufhebung der Kopiergebühren stehen.

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