E-Voting: Verfassungsgerichtshof prüft Verordnung

EVoting Verfassungsgerichtshof prueft Verordnung
EVoting Verfassungsgerichtshof prueft Verordnung(c) APA (Herbert Pfarrhofer)
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Die Einhaltung der Grundsätze einer freien, persönlichen und geheimen Wahl bei elektronischer Stimmabgabe könnten 2009 nicht ausreichend gesichert gewesen sein.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Sitzung vom 30. Juni beschlossen, die Wahlordnung zur elektronischen Stimmabgabe bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) 2009 zu prüfen. In dem Prüfungsbeschluss, der am Mittwoch veröffentlicht wurde, äußert er in mehreren Punkten Bedenken: So sei etwa durch die Verordnung nicht gesichert, dass die Wahlkommission kontrollieren kann, ob die Grundsätze einer freien, persönlichen und geheimen Wahl eingehalten werden.

Konkret wird vom VfGH Abschnitt 8 der Wahlordnung auf Gesetzwidrigkeit überprüft, das die Grundlage für das zum ersten und bisher einzigen Mal bei den ÖH-Wahlen 2009 durchgeführte E-Voting bildet. Damals hatten 2161 Studenten ihre Stimme elektronisch abgegeben, das Projekt kostete 900.000 Euro. Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) hatten mit Unterstützung von Grünen-Verfassungssprecherin Daniela Musiol das Gesetz angefochten, da es das Prinzip der freien und geheimen Wahl verletze.

Im VfGH-Prüfungsbeschluss wird kritisiert, dass die Verordnung "der zuständigen Wahlkommission bei ihren Aufgaben einen zu großen Ermessensspielraum"überlasse. Der VfGH nennt als Aufgaben der Wahlkommission die Entgegennahme der Stimmzettel, Entscheidung über deren Gültigkeit, Feststellung des Wahlergebnisses und - im Falle von Einsprüchen - die Entscheidung wegen Verletzung der Bestimmungen. "Die Wahlordnung scheint nun aber gar nicht oder bloß unzulänglich zu regeln, in welcher Weise und mit welchen Mitteln diese Aufgaben von der Wahlkommission beim E-Voting erfüllt werden können."

Weitere Bedenken: Einerseits müsse die Kommission sich der Identität der Wähler versichern, gleichzeitig müsse aber das Wahlverhalten unbedingt geheim sein. "Diese Grundsätze scheinen angesichts der Technik eines elektronischen Wahlverfahrens zueinander im Spannungsverhältnis zu stehen", schreibt der VfGH und fordert, dass der Wissenschaftsminister festlegt, welches technische System angewendet wird. Zusätzlich reiche es nicht aus, wenn das Wahlsystem wie bisher nur von Mitgliedern und Beobachtern der Wahlkommission eingesehen werden kann.

Aus Sicht von Eva Pentz (GRAS) "kann man sich sehr große Hoffnungen machen, dass es zu einer Aufhebung der Verordnung kommt". Der VfGH sei sehr detailliert auf die Kritikpunkte der GRAS eingegangen, sagte sie zur APA. Der Prüfungsbeschluss zeige, dass dieser "sehr große Zweifel an der Verfassungskonformität von E-Voting hat".

Auch Musiol zeigte sich gegenüber der APA erfreut, dass der VfGH auf die demokratiepolitischen Bedenken eingegangen sei und sieht den Prüfungsbeschluss als "Absage an (Ex-Wissenschafts-)Minister Johannes Hahn (ÖVP) und sein Prestigeprojekt". "Es ist erfreulich, dass es noch Institutionen in Österreich gibt, die darauf schauen, dass die Wahlgrundsätze eingehalten werden."

(APA)

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