Höchstgericht verurteilt Bürgermeister

VfGH-Verhandlung: Besteuerung der Unfallrenten
VfGH-Verhandlung: Besteuerung der Unfallrenten(c) APA (Techt Hans Klaus)
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Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt eine Strafe gegen das Oberhaupt einer steirischen Marktgemeinde. Der Bürgermeister muss Strafe zahlen, weil im Netz der Versorgungsanlage ungeeichte Wasserzähler entdeckt wurden. Der Bürgermeister habe kein wirksames Kontrollsystem eingerichtet.

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt in einer aktuellen Entscheidung die Verurteilung eines steirischen Bürgermeisters. Dem Oberhaupt einer Marktgemeinde wird zur Last gelegt, dass im Netz der Versorgungsanlage für die Gemeinde ungeeichte Wasserzähler vorgefunden wurden.

Im Versorgungsnetz der Marktgemeinde befinden sich 450 Stück Wasserzähler, die zur Verrechnung von Trinkwasser und Kanalgebühren herangezogen werden. Bei einer eichpolizeilichen Revision wurden im Netz der Gemeindewasserversorgungsanlage aber zwei betriebsbereite Kaltwasserzähler im ungeeichten Zustand vorgefunden. Die Eichung war seit 23 bzw. seit 11 Monaten abgelaufen.

Das Höchstgericht(2009/04/0152) hielt fest, dass der Bürgermeister für diesen Fehler verantwortlich gemacht werden kann. Er vertrete die Gemeinde nach außen und sei für die Einhaltung des Maß und Eichgesetzes verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Der Bürgermeister habe kein wirksames Kontrollsystem eingerichtet, das die Einhaltung der Vorschriften sichergestellt hätte.

Der Bürgermeister erhielt eine Geldstrafe von insgesamt 200 Euro, die Höchststrafe hätte 10.900 Euro betragen.

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