Synthetische Drogen: Ende der rechtlichen Grauzone

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Ein neues Gesetz soll "Legal Highs" bekämpfen. Wer synthetische Cannabinoide an Jugendliche verkauft, muss zukünftig mit mehreren Jahren Haft rechnen.

Gesundheitsminister Alois Stöger (S) und Justizministerin Beatrix Karl (V) haben am Mittwoch einen Gesetzesentwurf präsentiert, mit dem neuartige synthetische Drogen - sogenannte "Legal Highs" - wirksam bekämpft werden sollen. Vor allem bei Jugendlichen sind die Stoffe, die oft regulär als Kräutermischungen oder Badezusätze verkauft werden, sehr beliebt. Da sich ihre Zusammensetzung laufend ändert, ist ihnen mit der herkömmlichen Drogengesetzgebung nicht beizukommen.

Dies soll sich sich mit dem Neue Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) ändern, welches das Gesundheitsministerium in Kooperation mit dem Innen- und Justizministerium ausgearbeitet hat. "Das Entscheidende ist, dass wir jetzt gerichtliche Strafen haben werden. Mit diesem Gesetz sind wir europaweit Vorreiter", betonte Gesundheitsminister Stöger bei einer Pressekonferenz.

Ende der rechtlichen Grauzone

Es gehe nicht darum, die jugendlichen Abnehmer zu kriminalisieren, sondern die Hersteller und Verkäufer der Präparate mit entsprechenden Sanktionen abzuschrecken, präzisierte Justizministerin Karl: "Die rechtliche Grauzone muss ein Ende haben."

Wer als Erwachsener Unter-18-Jährigen "Legal Highs" verkauft, muss zukünftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Deals unter Jugendlichen werden mit bis zu zwei Jahren geahndet. Wird die Gesundheit von mehr als zehn Personen gefährdet, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu fünf, bei schweren Körperverletzungen oder dem Tod eines Abnehmers auf bis zu zehn Jahre. Stöger zeigte sich zuversichtlich, dass der Gesetzwerdungsprozess bis Jahresende abgeschlossen werden und das NPSG mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann: "Der 1. Jänner ist ein gutes Ziel."

Welche Substanzgruppen verboten werden, will Stöger nicht im Gesetz selbst, sondern per Verordnung festlegen, die an die sich permanent ändernden Marktbedingungen angepasst werden kann. Das Angebot an synthetischen Cannabinoiden und vergleichbaren Stoffen ist kaum überschaubar, ihre genaue Wirkung meistens nicht abschätzbar. "Wir werden den Markt beobachten und darauf reagieren", kündigte Stöger an.

Dennoch scheinen Zweifel angebracht, dass dem Phänomen der "Legal Highs" mit innerstaatlichen legistischen Maßnahmen beizukommen ist. Jugendliche ordern die vergleichsweise preiswerten Substanzen mit Vorliebe im Internet, wo zahlreiche in aller Regel ausländische Anbieter mit wenigen Klicks zu erreichen sind. Bestellungen, Bezahlung und Vertrieb werden online abgewickelt, so dass in diesen Fällen das NPSG die Profiteure wohl kaum beeindrucken dürfte.

Derartige Einwände ließ der Gesundheitsminister nicht gelten: "Die Polizei wird ein gutes Gesetz bekommen. In dem Moment, wo ein Produkt nach Österreich kommt, können die Behörden beschlagnahmen." Er wolle "den Geschäftemachern einen Riegel vorschieben, die jugendliches Experimentierverhalten bewusst ausnutzen", bekräftigte Stöger.

(APA)

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