Asylwerber sollen wieder zum VwGH gehen dürfen

Clemens Jabloner, Pr�s. VerwaltungserichtshofFoto: Clemens Fabry
Clemens Jabloner, Pr�s. VerwaltungserichtshofFoto: Clemens Fabry(c) (Clemens Fabry)
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Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll auch für einen Umbau in der Asylgerichtsbarkeit sorgen.An den VwGH sollen aber nur Asylfälle herangetragen werden können, in denen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geklärt werden müssen.

[Wien/apa/Aich] Noch im heurigen Dezember solle die Reform der Verwaltungsgerichte von der Regierung beschlossen werden, kündigte Kanzler Werner Faymann am Donnerstag im Rahmen der Fragestunde im Bundesrat an. 120 Senate und Sonderbehörden würden sodann durch zwei Verwaltungsgerichte des Bundes und neun Verwaltungsgerichte der Länder (pro Bundesland eines) ersetzt werden. Das bringt den Bürgern mehr Rechtschutz, weil sie gleich zu echten Richtern kommen. Fix scheint nun aber auch, dass der erst im Jahr 2008 errichtete Asylgerichtshof ins neue System integriert werden soll.

Bei diesem werden zunehmend Ressourcen frei, weil der Rucksack an alten Asylfällen abgebaut wird. Deswegen solle auch der Asylgerichtshof in einem Bundesverwaltungsgericht aufgehen, sagte Staatssekretär Josef Ostermayer im ORF-Radio. Dadurch würde der Instanzenzug für die Asylwerber wieder länger werden. Denn gegen die Urteile der neuen, erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte soll man noch beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) berufen können. Dies wird laut Regierungsplan auch für Asylwerber gelten, wenngleich eine Hürde eingezogen wird. An den VwGH sollen nur Asylfälle herangetragen werden können, in denen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geklärt werden müssen. Momentan dürfen sich Flüchtlinge gar nicht an den VwGH wenden. Der Weg dorthin war mit der Schaffung des Asylgerichtshofs abgeschnitten worden. Seither konnten sich abgelehnte Asylwerber nur mehr an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, was dort zu einem immensen Anstieg der Fälle geführt hatte.

Politischer Durchbruch nächste Woche?

Bevor es zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommt, muss aber noch die Kostenfrage geklärt werden. Denn die neue Konstruktion soll einige Millionen Euro an Mehrkosten verursachen. Knackpunkt sind hierbei die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, wer für das Geld aufkommt. Auf Beamtenebene sind die Verhandlungen abgeschlossen, nächsten Dienstag könnte bei der Landeshauptleutekonferenz in Kaprun der politische Durchbruch gelingen. Faymann ortete am Donnerstag „eine große Bereitschaft der Länder“, die schon lange diskutierte Reform zu einem Ende zu bringen.

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