Wiener Beamtin: Therapie durch Karlich-Show

Die Barbara Karlich Show: 1.500. Ausgabe und neues Outfit
Die Barbara Karlich Show: 1.500. Ausgabe und neues Outfit(c) ORF (Ali Schafler)
  • Drucken

Das Höchstgericht gab einer Frau recht. Sie war trotz Krankenstands im Fernsehen aufgetreten. Die gegen die Frau verhängte Disziplinarstrafe wurde aber vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Ein Arzt hatte die depressive Frau zum Auftritt ermuntert.

„Heute möchte ich dich überraschen“ war der Titel einer Barbara-Karlich-Show im Jahr 2006. Ziemlich überrascht waren auch die Kollegen und die Vorgesetzten einer Wiener Beamtin, als sie die Frau als Talkgast in der TV-Show erblickten. Die Beamtin hatte sich nämlich wegen Depressionen bereits seit längerem im Krankenstand befunden.


Gegen die Frau, sie war als Leiterin eines Kindertagesheimes der Gemeinde Wien tätig, wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Dienstrechtssenat verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe. Der Auftritt der Frau sei geeignet gewesen, das Ansehen der Beamtenschaft zu schädigen. Die Frau zog vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und betonte, dass die „Teilnahme am öffentlichen Leben“ ein wichtiger Bestandteil ihrer Therapie gewesen sei.   Darunter falle auch der Auftritt in der Barbara-Karlich-Show.
Die Höchstrichter (Zl. 2008/09/0021) hoben die Geldstrafe auf. Sie erklärten, der TV-Auftritt habe dem Genesungsprozess nicht geschadet. Die Frau sei sogar von ihrem Arzt ermuntert worden, an der Karlich-Show teilzunehmen. Und dass die Beamtin „die psychische und physische Kraft“ gefunden habe, sich dem TV-Auftritt zu stellen, könne man nun wirklich nicht als Verletzung der Dienstpflichten ansehen. Daran ändere auch nichts, dass sich die (mittlerweile pensionierte) Beamtin mit ihrem Auftritt Unmut bei der Kollegenschaft zugezogen habe.

Hochseeregatta, Tennisturnier

Es war nicht das erste Mal, dass der VwGH über Beamten, die sich im Krankenstand aktiv zeigen, richten musste. So wurde ein anderer depressiver Beamter verurteilt, weil er im Krankenstand an einer Hochseeregatta im Ausland teilnahm. Auch ein Kollege, der nach einer Knieoperation an einem Tennisturnier teilnahm, kam nicht ungeschoren davon. Hier orteten Richter eine Dienstrechtsverletzung, zumal dem Mann als Therapie bloß vorsichtiges Radfahren und Heilgymnastik verordnet worden war.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.