Schweiz: FIFA darf Spieler nicht mit Berufsverbot belegen

Matuzalem
Matuzalem(c) GEPA pictures (Gepa Pictures/ Andreas Pranter)
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Ein Gericht in Lausanne kam zu dem Schluss, dass die FIFA kein Berufsverbot für vertragsbrüchige Spieler verhängen darf. Die Causa des Brasilianers Matuzalem wurde zum Präzedenzfall.

Dem Internationalen Fußball-Verband (FIFA) ist es nicht erlaubt, vertragsbrüchigen Spielern mit einem unbegrenzten Berufsverbot zu drohen. Das Schweizer Bundesgericht hat die FIFA diesbezüglich in die Schranken gewiesen und entschieden, dass diese Sanktion gegen fundamentale Rechtsgrundsätze verstößt. Auslöser für dieses Urteil war der Fall des brasilianischen Profis Francelino da Silva Matuzalem, der aktuell bei Lazio Rom spielt.

2007 hatte Matuzalem seinen laufenden Vertrag bei Schachtar Donezk mit sofortiger Wirkung aufgelöst und war zu Real Saragossa gewechselt. Die FIFA hatte Donezk für diese vertragswidrige Kündigung 6,8 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne erhöhte den Betrag 2009 auf fast 12 Millionen Euro und verpflichtete Matuzalem und Real Saragossa solidarisch zur Zahlung. Das Schweizer Bundesgericht bestätigte dieses Urteil 2009.

Nachdem sich sowohl Real Saragossa als auch Matuzalem jedoch außerstande gesehen hatten, diesen Betrag aufzubringen, schritt die Disziplinarkommission der FIFA ein: Sie drohte Matuzalem, jegliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Fußball zu verbieten, falls er nicht innerhalb von 90 Tagen zahlen sollte. Der CAS unterstützte diese Entscheidung. Das Bundesgericht hat aber nun der Beschwerde von Metuzalem nun stattgegeben und die "fundamental rechtswidrige" Disziplinarmaßnahme der FIFA aufgehoben.

Laut Gericht bedeutet das unbeschränkte Berufsverbot einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Es missachte die grundlegenden Schranken rechtsgeschäftlicher Bindung. Die Maßnahme würde bei Ausbleiben der auferlegten Zahlung dazu führen, dass Metuzalem der Willkür seines ehemaligen Arbeitgebers Schachtar Donezk ausgesetzt werde und die Grundlagen seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet wären.

Das Verbot würde dem Spieler zudem die Möglichkeit nehmen, durch eine Betätigung in seinem angestammten Berufsfeld ein Einkommen zu erzielen, um seiner Verpflichtung nachkommen zu können. Da Donezk seine Schadenersatzforderung zivilrechtlich durchsetzen könne, sei die angedrohte Strafe im übrigen auch gar nicht nötig.

Das Vorgehen sei schließlich auch nicht durch ein überwiegendes Interesse der FIFA oder seiner Mitglieder gedeckt. Das abstrakte Ziel der Durchsetzung der Vertragstreue der Fußball-Profis gegenüber ihren Vereinen sei eindeutig weniger zu gewichten als die Folgen eines unbegrenzten Berufsverbots.

(ag)

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