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ELGA: Zu wenig Transparenz und einige Unklarheiten

10.06.2012 | 18:17 |  HANNES TRETTER UND CHRISTOF TSCHOHL (Die Presse)

Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung kann ELGA grundrechtskonform umgesetzt werden. Doch der Entwurf hat Mängel.

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Wien. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit 1. April 2012 in Österreich gesetzliche Pflicht und wird seither stärker als je zuvor öffentlich wahrgenommen und debattiert. Noch einen Schritt vor der gesetzlichen Verankerung steht das Konzept für die Elektronische Gesundheitsakte ELGA. Kritiker der ELGA bemühten in letzter Zeit häufig einen Vergleich der beiden Instrumente und begründen ihre Ablehnung vor allem mit datenschutzrechtlichen Argumenten. Es erscheint sinnvoll, diesen Vergleich etwas näher zu beleuchten.

Vorratsdatenspeicherung und ELGA haben gemeinsam, dass es sich jeweils um eine umfassende Sammlung von personenbezogenen Daten handelt, die bei systematischer Analyse ein detailliertes Bild der betroffenen Person(en) zu liefern vermögen, entweder durch die Ableitung von Kommunikations- und Bewegungsprofilen oder durch die Darstellung des Gesundheitszustandes. Beide Maßnahmen haben eine ungeheure Streubreite bei einer großen Zahl von Beteiligten in einem komplexen System. In beiden Fällen entstehen die Daten im Interesse der Betroffenen durch und für die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung. Die Menschen haben zugleich ein durch Grundrechte abgesichertes Interesse, selbst zu bestimmen, wer diese Informationen zu welchen Zwecken und in welcher Weise verwenden darf. Wenn der Staat eingreifen will, indem er eine bestimmte Art der (weiteren) Datenverwendung vorschreibt, muss er nachweisen, dass die Ziele im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen und legitim sind im Sinne der Eingriffsvorbehalte zu den betroffenen Grundrechten auf Datenschutz und der Achtung des Privat- und Familienlebens. Vor- und Nachteile/Risken müssen im ausgewogenen Verhältnis stehen.

Das Ziel der Vorratsdatenspeicherung besteht darin, die Verbindungsdaten unabhängig von einem konkreten Verdacht flächendeckend zu sammeln, um diese Informationen später, wenn nötig, zur Aufklärung und Verfolgung von schweren Straftaten auszuwerten. Dies bringt einen präventiven Pauschalverdacht zum Ausdruck, wobei der effektive Nutzen zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität bisher nicht überzeugend nachgewiesen werden konnte. Obwohl das Ziel abstrakt legitim ist, lehnen die Autoren daher die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte ab.

 

ELGA fördert Gesundheitssystem

Anders ist die Interessenlage bei ELGA zu beurteilen. Die elektronische Verarbeitung von Gesundheitsdaten soll nach §13 im jüngsten Entwurf zum ELGA-G einer verbesserten, schnelleren Verfügbarkeit medizinischer Informationen dienen, die zu einer Qualitätssteigerung diagnostischer und therapeutischer Entscheidungen sowie der Behandlung und Betreuung führt. Intendiert sind weiters die Steigerung der Prozess- und Ergebnisqualität von Gesundheitsdienstleistungen sowie die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen, ausgewogenen und allgemein zugänglichen Gesundheitsversorgung. Diese Ziele liegen im individuellen und im öffentlichen Interesse, ihre Realisierung kann trotz vieler offener Fragen durch eine gut konzipierte ELGA wohl auch gefördert werden.

Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung kann nach Ansicht der Autoren ELGA durchaus grundrechtskonform umgesetzt werden. Zweifelhaft ist aber, ob der Entwurf den hohen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit auch entspricht. So fehlt eine transparente Regelung zur Zweckbindung, also welche Art der Verarbeitung konkret zur Erreichung welcher der abstrakt genannten Ziele dienen soll. Unklar ist z.B. § 24 des Entwurfs, der allgemein die unentgeltliche Nutzung der ELGA-Komponenten zur Ermittlung der ELGA-Gesundheitsdaten „zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit“ normiert. Vergeblich sucht man auch eine klare Definition der jeweils datenschutzrechtlich Verantwortlichen.

Der Entwurf zum ELGA-Gesetz gibt außerdem nur einige Grundsätze aus dem bestehenden Datenschutzrecht wieder und verweist mehrfach auf den „Stand der Technik“. Ein umfassendes, solides und sicheres IT-Konzept zu ELGA muss aber erst entwickelt werden, bestehende Standards können bestenfalls zur Unterstützung einzelner Komponenten herangezogen werden. Das technische Konzept zur Verbindung der dezentralen Datensammlungen sollte über die klassische Datensicherheit hinaus beinhalten, dass die organisatorischen Beschränkungen entlang der verschiedenen Rollen auch durch automatisierte Abläufe gesichert werden. Unvermeidbare Restrisken müssen durch einheitliche und revisionssichere Protokollierungskonzepte zur Wahrung der Verantwortlichkeit begrenzt werden.

Bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung wurde – trotz der Grundsatzkritik an der Vorratsdatenspeicherung selbst – ein weitgehend vorbildliches Konzept umgesetzt, das von Beginn an durchdacht und daher sowohl gesetzlich als auch durch eine konkretisierende Verordnung verankert wurde. Entsprechend den Erfahrungen aus diesem Prozess könnte man die Erarbeitung der gesamten ELGA-IT-Sicherheitsarchitektur auf der Sachebene unter Einbindung aller Interessenvertretungen gestalten. Am Ende sollten die wesentlichen Elemente der technischen Absicherung eines definierten Gesamtkonzepts schon im Gesetz bestimmt werden, begleitet von einem groben, aber verbindlichen Fahrplan für weitere Ebenen (Verordnung, Spezifikation, Umsetzung, Audit).

 

Verzögerung in Kauf nehmen

Aufbauend auf den langjährigen Vorarbeiten würde ein solcher Prozess wahrscheinlich ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen – und als Nebeneffekt wohl auch ganz andere interessenpolitische Diskussionen rund um ELGA prolongieren. Andererseits würde ein politisch übereilter Rechtsrahmen für ELGA in der nun vorgeschlagenen Form zu datenschutzrechtlichen Problemen führen, die über viele Jahre bei aufwendiger Symptombekämpfung das Vertrauen der Menschen erschüttern würden. Angesichts des Nutzens von ELGA sollte man eine weitere Verzögerung in überschaubarem Ausmaß zugunsten eines langfristigen effektiven Grundrechtsschutzes in Kauf nehmen.

Ao. Univ.-Prof. Dr. Tretter, Uni Wien, ist Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, Ing. Dr. Tschohl ist ebendort wissenschaftlicher Mitarbeiter. Die Autoren sind verantwortlich für den Entwurf des Instituts als Vorschlag zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich http://bim.lbg.ac.at/de/digital-rights

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.06.2012)

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6 Kommentare
Gast: einfachundklar
01.09.2012 17:09
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Jeder macht selbst seine eigene GA, aber händisch!

Es ist alles ganz, ganz einfach!
Jeder macht für sich selbst seine eigene "chronologische" Gesundheitsakte auf Papier (alle Krankheiten von Kind an,Befunde, Operationen, Medikation und etc.) alles in Klarsichtfolie. Jeder Arzt im Spital ist erstaunt und freut sich, wenn er so etwas zur Hand kriegt. Kein langes Fragen, keine Erinnerungslücken, keine Irrtümer.
Keine Millionen für Lobbyisten, für IT Wirtschaft mit neuen Fehlern, Politiker, Ministerien und Hauptverband und Krankenkassen. Nochmehr Kosten für Betrieb, Unterhaltung und ständige Erneuerungen und Reparaturen. Und....kein versteckter Datenverkauf an Versicherungen, Pharamfirmen und andere Spitzbuben. Und.....keine neue Happen für Hacker!

Gast: quasi modi
14.06.2012 20:39
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Der einzige Grund für ELGA!

Milliardengelder für die IT Wirtschaft und Millionen für Lobbyisten und Verantwortliche im Ministerium und Hauptverband!

Der Patient hat wenig Vorteile muss aber dafür bezahlen!

Danke Herr Minister, danke Herr Schelling!

Gast: Rammol
14.06.2012 20:09
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Siemens

ist egal wie wir ihnen die größte Cash Cow des Jahrzehnts bringen. Und die blöden Kritiker, die wird man auch noch loswerden...

Gast: tante elga
10.06.2012 21:39
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Uninformiertheit

Weil die Gesundheitsbehörden und die Industrie schon jahrelang investiert haben, heiißt das noch lange nicht, das dieses System auch für die betroffenen Patienten und Ärzte praktisch ist. Es gibt Befunde aus einem beschränkten Zeitraum, aber es steht die vollständige Krankengeschichte der Patienten nicht zur Verfügung. Bestimmte Erkrankungen sollen überhaupt aus ELGA ausgeklammert bleiben. Das sind aber wichtige Informationen, die jeder Arzt bei einem neuen Pat. wissen sollte - aber über ELGA nicht erfahren wird - oder hat sich etwas geändert?
Drum prüfe lange, wer sich ein so teures System leisten will. Und es wäre fair, die Bevölkerung über den tatsächlichen Leistungsumfang und die Grenzen des ELGA-projekts vorzuinformieren.

Gast: Denkorant
10.06.2012 19:22
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Warum die Gesundheitsakten gestohlen werden und warum jeder davon betroffen sein wird.

Erstens: Gestohlen wird, was wertvoll ist!

Wertvoll sind die Gesundheitsdaten weil jeder Arbeitgeber lieber gesunde als potentiell krankheitsanfällige Mitarbeiter beschäftigt. Wenn wir annehmen, dass ein Mitarbeiter einem Arbeitgeber 80.000€ pro Jahr kostet, lassen sich hierdurch schon Millionenbeträge an Einsparungspotential (in dem Fall für Arbeitgeber) berechnen. Hierbei sind Begehrlichkeiten von Versicherungen noch gar nicht berücksichtigt. Daher: Diese Gesundheitsakte ist hunderte Millionen von € wert.

Im Vergleich haben Vorratsdaten einen zu vernachlässigenden wirtschaftlichen Nutzen. Es ist daher nur einge geringe Vergleichbarkeit gegeben.

Zweitens: Es gibt keinen absoluten Schutz!

Wie viele Mitarbeiter haben Zugang zu diesen hochbrisanten Daten (Systemverwalter)? Es reicht hier ein Mitarbeiter (mit Zugang) welcher erfolgreich bestochen oder unter Druck gesetzt wurde.

Drittens: Kann man wirklich aus dem System aussteigen?

Selbst wenn 20% der Versicherten sich entschließen nicht mitzumachen, stehen noch immer 80% an Datensätzen zur Verfügung. Ein Arbeitgeber wird daher nur noch Gespräche mit potentiellen Mitarbeitern führen, wo er Daten zur Verfügung hat (ähnlich Versicherungen). Hier die Kernforderung: Unbedingt eine freiwillige Anmeldung und auf keinen Fall ein aufgezwängtes Abmeldungsverfahren!

Ach ja – sind Kinder bis zur Volljährigkeit Zwangsverpflichtet dabei zu sein?

Ein zu Recht verärgerter Patient!

Antworten Gast: Elgakommtleider
13.06.2012 23:10
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kein ELGA - kein Job kann einfach

...für mich ist das ganze verrat an meine enkelkinder.
...in zehn jahren werden alle sagen....ja das hat ja keiner wissen können.....

sie sagen es richtig "freiwillige anmeldung"

schon heute bekommen sie keinen bausparvertrag ohne sozialversicherungsnummer und künftig keinen job, wenn sie nicht bei elga sind.

keine politik kann so etwas verhindern.