Ende des fiskalischen Kriegszustands

Ende fiskalischen Kriegszustands
Ende fiskalischen Kriegszustands c EPA SVEN BEHAM INFORMATION AND COMMU
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Das Steuerabkommen bringt für beide Seiten konstruktive Lösungen; das grundsätzliche Misstrauen des österreichischen Fiskus in Liechtenstein-Stiftungen wird damit ein für alle Mal entkräftet.

Linz. Benjamin Twardosz hat im Rechtspanorama (11.2.) das Steuerabkommen Österreich/Liechtenstein kritisiert und ausgeführt, dass es fast unverständlich sei, warum Liechtenstein die Diskriminierung bei der Stiftungseingangsbesteuerung akzeptiert habe. Das Land habe sich von Österreich Bedingungen diktieren lassen. Dieser Befund übersieht, dass das Abkommen auch für Liechtenstein sehr attraktive Lösungsansätze enthält.

Es ist Liechtenstein gelungen, diese Ansätze aus seinem Steuerabkommen mit Großbritannien zu übernehmen. Somit wird der Bereich der Regularisierung der Vergangenheit viel weiter gesteckt als im Abkommen Österreichs mit der Schweiz. Für die Vergangenheit werden nicht nur Konten/Depots bei Banken in Liechtenstein regularisiert, sondern auch Kapitalvermögen, das von liechtensteinischen Treuhändern als Verwaltungsorganen von Stiftungen, Anstalten oder Trusts verwaltet wird, auch wenn das Depot/Konto bei einer Bank außerhalb Liechtensteins gehalten wird (ausgenommen versteuertes Vermögen in Österreich und dem Schweizer Abkommen unterliegendes Vermögen). Jegliches bisher unversteuertes Kapitalvermögen kann durch Übertragung der Verwaltung auf einen liechtensteinischen Treuhänder vor 1.Jänner 2014 – abweichend vom Schweizer Abkommen – betraglich unlimitiert in die Regularisierung einbezogen werden, sofern die betroffene Person bereits Ende 2011 Kapitalvermögen von einem solchen Treuhänder verwalten ließ. Die Abgeltungswirkung gilt allerdings nicht für Kapitalvermögen, das nach dem 29.Jänner2013 von Österreich nach Liechtenstein abfließt.

Damit gelingt es Liechtenstein, Österreichs Besteuerungsziele für die Ausweitung der für das Land wirtschaftlich so wichtigen Geschäftsbereiche des Private Banking und Treuhandgeschäfts nutzbar zu machen. Liechtenstein kann sich für Österreicher als Drehscheibe der Regularisierung (Abgeltung und Amnestie) ihres weltweiten Kapitalvermögens etablieren.

Steuerlicher Durchgriff entfällt

Die wichtigste Errungenschaft des Abkommens ist aber, das grundsätzliche Misstrauen des österreichischen Fiskus in Liechtenstein-Stiftungen, das in der schwer zu widerlegenden Transparenzvermutung des Finanzministeriums am schärfsten ausgeprägt ist, ein für alle Mal zu entkräften. Man hat sich auf klare Spielregeln geeinigt, unter denen derartige Vermögensstrukturen als intransparent zu akzeptieren sind, sodass ein steuerlicher Durchgriff entfällt. Dies ist dann der Fall, wenn die Unabhängigkeit des Stiftungsrats vom Einfluss von Stiftern oder Begünstigten oder diesen nahe stehenden Personen nach einem Kriterienkatalog gewahrt ist. Weiters regelt das Abkommen klar, wie die Besteuerung der Vermögenszuführung an Liechtenstein-Stiftungen durch österreichische Stifter und auch Vermögensauskehrungen an österreichische Begünstigte im Interesse Österreichs zu erfolgen hat; dazu werden auch die Voraussetzungen für eine anonyme Quellenbesteuerung in Liechtenstein geschaffen. Diese Regelungen bedeuten einen klaren Vertrauensvorschuss an Liechtenstein und letztlich die Beendigung eines fiskalischen Kriegszustands.

Um das gegenseitige Vertrauen nicht zu gefährden, sieht das Abkommen eine gemeinsame Kontrollinstanz für den Vollzug vor, die eine wichtige Bewährungsprobe abzulegen haben wird. Wird durch die seriöse Handhabung der Kontrolle diese Vertrauensbeziehung bewahrt und vertieft, wird Liechtenstein gegenüber seinen kritischen Nachbarstaaten massiv an Vertrauen gewinnen und eine bedeutende, steuerlich saubere Vermögensverwaltungsdestination werden und ein attraktives rechtliches und insbesondere steuerrechtliches Umfeld bieten können.

Der Wermutstropfen der erheblich höheren Eingangsbesteuerung bei intransparenten Stiftungen und Anstalten sollte die Win-win-Situation auch für Liechtenstein nicht allzu sehr belasten, wird doch diese – auch von Twardosz konstatierte – Diskriminierung ohnehin nicht von Dauer sein.

Hon.-Prof. Dr. Roman Leitner ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner,
Dr. Yvonne Schuchter-Mang ist dort Steuerberaterin.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.02.2013)

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