Beschwerden von Fluggästen nehmen zu

Beschwerden Fluggaesten nehmen
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Immer mehr Passagiere wenden sich wegen Verspätungen an das Verkehrsministerium.

Wien/Ag./Nst. Fluglinien und ihre Passagiere gehen nicht immer eine glückliche Symbiose ein. Vor allem dann nicht, wenn Fluggäste Verspätungen in Kauf nehmen müssen – und Fluggesellschaften nicht bereit sind, ihre Kunden zu entschädigen.

Doch wer bei den Airlines keine offenen Türen einrennt, muss den Kopf nicht gleich in den Sand stecken. Sondern kann sich an die Schlichtungsstelle des Verkehrsministeriums wenden. Diese nimmt Beschwerden auf Basis der Fluggastrechteverordnung 261/2004 entgegen und prüft diese. Fluggastrechte kommen etwa bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen zum Tragen.

In den vergangenen Jahren haben die Beschwerden deutlich zugenommen. Deren Anzahl stieg von 793 Fällen im Jahr 2007 auf 1342 Meldungen im Vorjahr. Die meisten Beschwerden (517) gingen 2012 infolge von Verspätungen ein. 455 Beschwerden gab es wegen der Annullierung von Flügen. Weiteren 53 Passagieren wurde der Zugang zu Bord verweigert. Das geht aus Zahlen des Verkehrsministeriums hervor.

Passagiere können sich kostenlos via E-Mail oder telefonisch an die Schlichtungsstelle wenden. Diese versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Fluggästen steht unter Umständen eine finanzielle Ausgleichszahlung zu. Etwa dann, wenn die Verspätung mehr als drei Stunden dauert. Wird ein Flug annulliert, kann ein Passagier ebenso Ansprüche geltend machen. Nicht so bei „höherer Gewalt“ (etwa politische Instabilität). Die Ausgleichszahlungen richten sich nach der Flugdistanz.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.07.2013)

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