Seit 1. Juli: Gesetzliches Pünktlichkeitsziel für Bahnen

 Puenktlichkeitsziel
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Eine gesetzlich vorgeschriebene Pünktlichkeitsquote samt fixen, schnelleren Entschädigungszahlungen zielt darauf ab, mehr Menschen zum Zugfahren zu animieren.

Wien/Tt. Pünktlich zu Beginn der sommerlichen Hauptreisezeit wurde den Bahnen mehr Pünktlichkeit verordnet: Seit 1.Juli gilt das neue Fahrgastrechtegesetz, das sie häufiger als nach der alten Rechtslage zu Entschädigungszahlungen für Verspätungen vergattert. Auswirken werden sich die Neuerungen allerdings nicht so sehr auf Urlaubsreisen per Bahn, sondern mehr auf den alltäglichen Pendlerverkehr.

Das neue Gesetz soll den Diskussionen rund um das Thema Pünktlichkeit ein Ende setzen. Alle österreichischen Bahnunternehmen sind nämlich seit diesem Monat dazu verpflichtet, dass mindestens 95 Prozent ihrer Züge des Regionalverkehrs pünktlich eintreffen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass in einem Monat über fünf Prozent der Regionalzüge verspätet gewesen sind, ist den Jahreskartenbesitzern eine Entschädigung zu bezahlen.

Registrierung nötig

Die Auszahlung soll ab Jänner 2014 automatisch einmal pro Jahr am Gültigkeitsende der Karte erfolgen. Voraussetzung ist die einmalige Registrierung im System des jeweiligen Unternehmens. Zur besseren Überprüfbarkeit sind die Bahnen außerdem verpflichtet, die tatsächlich erreichte monatliche Pünktlichkeit unentgeltlich auf ihrer Website zu veröffentlichen. So können Jahreskartenbesitzer ihren Entschädigungsanspruch selbst evaluieren.

Auch Besitzer von Wochen- oder Monatskarten können neuerdings auf Entschädigungen wegen mangelnder Pünktlichkeit innerhalb des Gültigkeitszeitraums bestehen. Laut VKI haben jetzt auch Kunden von Verkehrsverbünden, wenn sie die Bahn benützen, Anspruch auf Entschädigung für Verspätungen.

Neu ist auch die gesetzliche Vorgabe des Pünktlichkeitsziels. Bislang war es den Bahnen selbst überlassen, ein solches festzusetzen, üblich war eine Quote von 90Prozent. Geht man vom Vorjahr aus, sollten auch 95 Prozent allerdings keine große Hürde für die heimischen Bahnunternehmen darstellen: Laut Verkehrsministerium seien 2012 96,5 Prozent aller Züge von ÖBB und Mitbewerbern pünktlich am Fahrziel eingetroffen, Österreich sei damit Spitzenreiter in der EU.

Im Fernverkehr bekommt jeder Bahnfahrer nach wie vor bei einer Verspätung von über einer Stunde 25 Prozent des Ticketpreises rückerstattet. Ab zwei Stunden erhöht sich der Satz auf 50 Prozent. Neu ist hier, dass, wenn der Antrag vollständig und richtig ausgefüllt ist, das Geld innerhalb eines Monats auf dem Konto des Kunden eintreffen muss.

Retournierung von Tickets

Und was gilt, wenn im letzten Augenblick noch etwas dazwischenkommt und man eine Reise nicht antreten kann? Oder wenn man irrtümlich das falsche Ticket gekauft hat? Bislang hieß es in solchen Fällen: selbst schuld, Pech gehabt. Durch die neue Rechtslage ist es aber jetzt möglich, unbenützte oder ungewollte Fahrkarten zu retournieren und einen Teil seines Geldes zurückzubekommen. Die Art des Tickets ist jedoch ausschlaggebend: So gilt für Einzeltickets, dass sie vor dem ersten Tag ihrer Gültigkeit zurückgebracht werden müssen. Nur dann kann man eine Refundierung beantragen. Für Zeitkarten und Gruppentickets ist die Rückgabe innerhalb der Geltungsdauer möglich. Die Auszahlung muss dann binnen zwei Monaten nach eingebrachtem Antrag erfolgen.

Mahnungen für Schwarzfahrer

Noch etwas hat sich geändert: Wer im Zug ohne gültiges Ticket erwischt wurde, musste bisher sofort mit einer saftigen Zahlungsforderung eines Inkassobüros rechnen. „Jetzt muss das Bahnunternehmen erst einmal mahnen“, so der VKI. Außerdem müssen begründete Einsprüche vom Bahnunternehmen geprüft und beantwortet werden. Bei nachträglichem Vorweis eines gültigen Tickets kann die Forderung reduziert werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2013)

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