Anlegerschäden: OGH schützt vor Verjährung

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Veranlagungsprodukte sind einzeln zu betrachten, selbst wenn sie nacheinander mit demselben Kapital angeschafft werden.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellt klar, dass Veranlagungsprodukte hinsichtlich der Verjährung einzeln und nicht im Paket zu betrachten sind. Die Klägerin erwarb im Jahr 2005 über Beratung und Vermittlung einer unabhängigen Anlageberaterin Immofinanz-Aktien für rund 180.000 Euro. Kurz danach wechselte sie über Empfehlung derselben Beraterin mit dem Kapital in den Constantia Austrian Bond. Wenig später stieg sie – wiederum über Empfehlung der Beraterin – auf Immofinanz-Aktien um und verzeichnete dabei einen geringen Verlust.
Der Kurs der Immofinanz-Aktien brach ab etwa Mitte 2007 wegen der weltweiten Subprime-Krise ein – dies erfuhr die Klägerin aber nicht gleich. Erkennbar war der Wertverfall der Aktien für sie erst im Jahr 2008.

Im Mai 2010 klagte sie die Anlageberaterin auf Schadenersatz in Form von Naturalrestitution. Das Handelsgericht wies die Klage wegen vermeintlichen Verjährungseintritts ab: Die Klägerin habe den Wertverfall des Constantia Austrian Bond unmittelbar wahrgenommen – da sie deshalb ja wieder in Immofinanz-Aktien geswitcht sei. Erkennbarkeit von Schaden und Schädiger sei bereits 2005 vorgelegen, die Schadenersatzansprüche seien zum Zeitpunkt der Klagseinbringung bereits verjährt gewesen.

Das Oberlandesgericht Wien gab einer Berufung Folge und wies die Einrede der Verjährung ab: Es sei eine getrennte Betrachtung der beiden Veranlagungen geboten, und der Klägerin seien die Verluste der Immofinanz-Aktien erst 2008 bewusst geworden. Das war weniger als drei Jahre vor der Klage, weshalb die Ansprüche nicht verjährt seien.

Der OGH gab einer außerordentlichen Revision der Anlageberaterin keine Folge (7 Ob 1998/13p). Die getrennte Betrachtung der Veranlagungsformen auch im Hinblick auf Verjährung sei nicht zu beanstanden. Die Klägerin hätte aus dem Umstand, dass sie mit einer Veranlagung in andere Wertpapiere geringe Verluste erlitten habe, nicht auf Kursverluste der (damals noch konstant gestiegenen) Immofinanz-Papiere schließen müssen.

Mag. Jürgen M. Krauskopf ist Rechtsanwalt in Wien und war am Verfahren beteiligt. office@alles-recht.at

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.12.2013)

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