Klagen als Geschäftsmodell

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Der Ruf nach einer „Class Action“ nach US-Vorbild könnte durch neue EU-Richtlinie lauter werden. Konsumentenschützer machen sich schon seit Langem für die Einführung einer Gruppenklage stark.

Wien. Neben der Schwierigkeit der Schadensfeststellung gibt es gerade in der Lebensmittelbranche eine weitere Hürde für das Einklagen von Kartellschäden: Die Geschädigten sind normalerweise Konsumenten. Also sehr viele Personen, wobei der Schaden pro Kopf relativ gering ist.

Faktisch braucht man kollektiven Rechtsschutz, um so etwas einzuklagen. Also eine Sammelklage, vergleichbar mit der amerikanischen „Class Action“. Eine solche einzuführen, schreibt der EU-Richtlinienentwurf über Schadenersatzklagen (siehe Artikel oben) den Mitgliedstaaten nicht vor. Aber Konsumentenschützer machen sich – auch in Österreich – schon seit Langem für die Einführung einer Gruppenklage stark. Derzeit behilft man sich – etwa bei Anlegerprozessen – mit einer Konstruktion, bei der weitgehend gleichartige Ansprüche zum Beispiel an eine Verbraucherorganisation zum Inkasso abgetreten und gebündelt eingeklagt werden.

Prozessieren entwickelt sich dabei zum Geschäftsmodell – auch darin zeigen sich Anklänge an die US-Rechtskultur: Prozessfinanzierer strecken für Sammel- oder auch für Einzelklagen, die sich der Kläger nicht aus eigenen Mitteln leisten kann oder will, das Geld gegen Erfolgsbeteiligung vor. Schadenersatzklagen wegen Wettbewerbsverstößen könnten für sie ein neues Betätigungsfeld werden. Erst kürzlich gründete ein Finanzierer, die deutsche Roland Prozessfinanz, eine Repräsentanz in Wien. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.02.2014)

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