Ist die Baumarktkette zahlungsunfähig, haftet der Bund mit 18 Mio. Euro. Bisher gab es keine Zahlungen.
Wien. Der Bund haftet, sollte Baumax zahlungsunfähig oder insolvent werden, mit 18 Mio. Euro. „Der Ausfall wäre der erste Zahlungsfall aus der Staatshaftung“, so ein Sprecher des Finanzministeriums. Bei der insolventen Alpine weigert sich der Bund ja bisher.
Rechtsgrundlage der Staatshaftung ist das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG). Es trat am 24.August 2009 in und am 31.Dezember 2010 außer Kraft. Im Interesse der österreichischen Volkswirtschaft sollte gesunden Unternehmen der Zugang zu neuen Finanzierungsmitteln erleichtert werden. Das passierte, indem der Staat den Banken, die diesen Unternehmen erneut Geld gaben, 30 bis 70 Prozent der Kreditsumme im Falle der Insolvenz oder der Zahlungsfähigkeit garantierte.
Um eine Zusage für eine ULSG-Haftung zu erhalten, hatten Unternehmen bis zum 12.November 2010 Anträge zu stellen. Der Bund hat die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) bevollmächtigt, die Haftungen abzuwickeln. Sie hatte zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Haftungsübernahme vorlagen. Nur österreichische Unternehmen, die vor dem 1.Juli 2008 eine gesunde wirtschaftliche Basis vorweisen konnten, sollten in den Genuss kommen. Nach der Prüfung durch die OeKB wurden die Anträge noch einem Beirat im Finanzministerium zur Entscheidung vorgelegt. Wer die Beiratsmitglieder waren, will das Ministerium nicht sagen.
Unternehmen unbekannt
Insgesamt übernahm der Bund 2010 Garantien in der Höhe von 1,3Mrd. Euro. Zum Jahresende 2013 existierten nur noch für 39 Unternehmen Staatsgarantien in der Höhe von 392 Mio Euro. Die letzte Haftung wird 2015 auslaufen. Für welche Unternehmen Haftungen übernommen worden sind, will das Ministerium nicht bekannt geben. Bekannt ist aber, dass – neben Baumax und der Alpine – Holland Blumen Mark, die Voestalpine, Porr, Forstinger, Bene und Pankl Racing dazu zählen. (hec)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.04.2014)