Vergaberecht: Nicht nur der Preis soll zählen

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Der Entwurf für eine Novelle sieht ein Punktesystem vor.

Wien. Der lange angekündigte Entwurf für eine Vergaberechtsnovelle ging kürzlich in die Begutachtung. Unter anderem soll transparenter gemacht werden, wer tatsächlich auf der Baustelle arbeitet. Bieter müssen deshalb, wenn das Vorhaben Gesetz wird, die wesentlichen Subunternehmer künftig bereits im Angebot bekannt geben. Kommt es nachträglich zu einem Wechsel oder sollen neue Subunternehmer beigezogen werden, soll das nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich sein.

Auftraggeber müssen außerdem künftig Abfragen beim Kompetenzzentrum für Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung durchführen. Bei wiederholten Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen werden Unternehmen von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen (ähnlich wie jetzt schon im Bereich Ausländerbeschäftigungsrecht).

Punkte für Sozialkriterien

Außerdem soll das Bestbieterprinzip gestärkt werden. Der Zuschlag soll nicht nur nach dem Preis, sondern nach einem Punktesystem erteilt werden. Bei einem Bauprojekt können für kürzere Bauzeiten, erhöhte Qualitätssicherung, niedrigere Betriebskosten oder geringere Umweltbelastung Punkte vergeben werden. Auch Sozialkriterien können zählen, etwa die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. In bestimmten Fällen wird das Bestbieterprinzip Pflicht, unter anderem bei geistigen Dienstleistungen oder wenn Alternativangebote zulässig sind (Beispiel: Ein bestimmtes Heizsystem wird ausgeschrieben, es können aber auch Ersatzlösungen angeboten werden).

Durch die Kleinlosregelung sollen KMU leichter Zugang zu Aufträgen im Oberschwellenbereich bekommen: Teilleistungen können dann direkt vergeben werden. Einzelne „Lose“ dürfen bis zu 20Prozent der Projektsumme umfassen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.04.2015)

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