Urlauber fürchten keinen Grexit

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Krise. Eine Griechenland-Reise nach dem Grexit: Tipps für den unwahrscheinlichen Fall

Wien. Laut Restplatzbörse boomt Griechenland als Urlaubsziel – die Kunden hoffen auf sinkende Preise. Andererseits steigt bei Urlaubern die Sorge wegen eines möglichen Grexit. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) betont, sich nicht an einem Schüren der Hysterie beteiligen zu wollen. Man werde wohl auch heuer sehr gut in Griechenland Urlaub machen können.

Trotzdem finden sich auf seiner Homepage Tipps für den Fall des Falles. Unter anderem, welche Ansprüche man hat, sollte der Reiseveranstalter die Reise absagen müssen: Der Reisende habe dann Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzreise, sofern der Veranstalter dazu in der Lage ist. Bei gleichbleibendem Entgelt könne eine höherwertige Reise angeboten werden, bei einer geringerwertigen Reiseveranstaltung müsse der Veranstalter den Differenzbetrag vergüten. Will der Reisende das Ersatzangebot nicht annehmen, muss der Reiseveranstalter bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten.

Muss der Veranstalter die Leistungen der Reise ändern, kann man nicht ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten. Sondern nur dann, wenn es sich um gravierende Änderungen im Urlaubsablauf handelt.

Drachme macht's billiger

Und was passiert, wenn Griechenland die Drachme wieder einführt? Dann könne der Preis faktisch nur sinken, meint der VKI. Preissteigerungen seien kaum zu befürchten: Dazu berechtigt eine Änderung des Wechselkurses nur dann, wenn das im Pauschalreisevertrag vereinbart ist. Die gängigen Preisänderungsklauseln seien aber meist so unpräzise, dass sie keine taugliche Grundlage für Preiserhöhungen wären.

Gegen den Verlust geleisteter Zahlungen, wenn das Unternehmen insolvent wird, ist man bei Pauschalreisen aufgrund einer EU-Verordnung abgesichert. Individualreisenden empfehlen die Verbraucherschützer, keine zu großen Anzahlungen zu leisten und die Restzahlung erst nach Konsum der Leistungen zu zahlen. Denn bei Individualreisen greift dieser Schutz nicht, vorausbezahlte Gelder sind im Konkursfall de facto weg.

Anzuraten sei außerdem, genügend Bargeld mitzunehmen. Denn bei einer Währungsumstellung wären die Banken wohl eine Zeitlang geschlossen. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.06.2015)

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