Die FMA will noch weiter ermitteln

Konfrontation. Gleichzeitig wirft die Meinl Bank der Behörde Verfahrensfehler vor.

Wien. Peter Weinzierl sei über den Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA), der seine Enthebung anordnet, nicht nur empört, sondern auch völlig überrascht, sagt er zur „Presse“. Die Überraschung kann die FMA nicht nachvollziehen. Denn sie ermittelt bereits seit Juli 2014 gegen die beiden Geschäftsleiter. Anlass für die Untersuchungen, so erläutert sie in dem Bescheid (er liegt der „Presse“ vor), sei zweierlei gewesen: Es habe sich „unerwartet im Juni 2014 herausgestellt, dass die Meinl Bank zum Jahresende 2013 statt einem leichten Gewinn einen substanziellen Verlust auswies und, gravierender, dass die Bank seit sechs Monaten ihr Mindesteigenmittelerfordernis in der Höhe von acht Prozent (..) unterschritt.“

Zum anderen hätte auch die Bankenprüferin KPMG wesentliche Verstöße gegen die Sorgfalts- und Risikosteuerpflichten sowie Mängel der internen Revision festgestellt. Mit ihren Bedenken konfrontierte die FMA die Bank. Dieser gelang es aber offensichtlich nicht, die Vorhaltungen der Behörde zu entkräften. „Vielmehr führen die Vorbringungen der Bank sogar zu zusätzlichen Zweifeln (...).“ Die FMA kam gar zu dem Ergebnis, dass Weinzierl und Weiß „auch unmittelbar und bewusst sorgfaltswidrig gehandelt hatten“. Deren Zuverlässigkeit sei ab diesem Zeitpunkt daher definitiv zu verneinen gewesen, heißt es im Bescheid.

Zweites Verfahren läuft weiter

Doch das ist nicht der einzige Themenkomplex, mit dem sich die FMA in den letzten Monaten beschäftigt hat – und auch weiterhin beschäftigen wird. Seit Jahresbeginn prüft sie, ob die Bank auch tatsächlich die Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhält. Dazu beauftragte sie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Deren Bericht vom 24. März 2015 dürfte die FMA alarmiert haben. In einem Schreiben teilte sie der Bank mit, sie hätte das System zum Schutz gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung derart nachlässig etabliert und betreut, dass sich schon daraus die Unzuverlässigkeit der Geschäftsleiter ergebe.

Für die Meinl Bank ein höchst bedenkliches Vorgehen, wie sie der Behörde auch schriftlich mitteilte. Zum einen sei der PwC-Bericht „völlig subjektiv, unsachlich, schlampig und derart falsch, dass sich sogar der Verdacht der Befangenheit und womöglich der Erfüllung des Tatbestandes des § 289 Strafgesetzbuch (falsche Beweisaussage) aufdrängt“. Zum anderen fühlt sich die Bank von der FMA in ihrem Recht auf Parteiengehör verletzt, denn die Behörde habe „vollkommen unreflektiert und ungeprüft“ und ohne die Bank zuvor zu hören, die Ausführungen von PwC übernommen. PwC sieht die Vorwürfe der Meinl Bank gelassen, teilte sie der „Presse“ mit: „Wir waren in diesem Fall als Experten im Auftrag der FMA tätig und haben unserem Bericht nichts hinzuzufügen. Für weitere Fragen müssen wir daher an die FMA verweisen.“ Die wird, so betont sie, das Verfahren weiter fortsetzen. Derzeit liege nur ein vorläufiges Ergebnis vor.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2015)

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