Meinl-Bank-Vorstände wollen mehr Rechte

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Die Vorstände der Bank, Peter Weinzierl und Günter Weiß, müssen das Feld räumen. So will es ein Bescheid der FMA. Diesen kann aber nur die Bank bekämpfen. Nicht jedoch die Topmanager, obwohl sie davon massiv betroffen sind. Das wollen die beiden nicht ohne Weiteres hinnehmen.

Wien. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) trug der Meinl Bank in der letzten Juliwoche per Bescheid auf, ihre beiden Vorstände, Günter Weiß und Peter Weinzierl, binnen drei Monaten abzuberufen und zwei neue zu bestellen. Die Bank hat daraufhin angekündigt, sie werde den Bescheid bekämpfen. Viel höhere Priorität hat für die Bank aber in den nächsten zehn Wochen die Lösung eines anderen Problems: Der Aufsichtsrat muss in Windeseile zwei neue Vorstände finden, die fit und proper sind, also die Voraussetzungen erfüllen, die das Bankwesengesetz für Geschäftsleiter vorsieht.

Weinzierl und Weiß, für die der FMA-Bescheid das abrupte Ende ihrer Karriere bedeutet, haben selbst – derzeit jedenfalls – keinerlei Möglichkeit, sich rechtlich gegen ihre Abberufung zu wehren. Die FMA hat nämlich den Bescheid nur der Meinl Bank, nicht jedoch ihnen zugestellt. Damit haben sie keine Parteistellung in dem Verfahren, die viele Rechte mit sich bringt, etwa das, ein Rechtsmittel zu erheben und Akteneinsicht zu nehmen.


Eine Situation, die für die beiden Vorstände inakzeptabel ist. In einem Antrag vom 7. August an die FMA (er liegt der „Presse“ vor) kämpfen sie deshalb um die Zuerkennung der Parteienstellung. Ein Schritt, zu dem sich bisher in Österreich noch kein einziger abberufener Geschäftsleiter einer Bank entschieden hat.

Brandl: „Es wäre skandalös“

Ernst Brandl, der Weiß und Weinzierl in dieser Sache vertritt, rechnet sich dennoch gute Chancen für seine Klienten aus: „Es wäre äußerst überraschend, wenn nicht sogar skandalös, wenn man Menschen, über deren Zukunft man abstimmt, in einem solchen Verfahren keine Parteistellung einräumt“, sagt er zur „Presse“. Denn eines können sich die beiden Meinl-Bank-Vorstände schon heute ausrechnen: Ihre Chancen, künftig bei irgendeiner Bank wieder eine Führungsposition zu bekommen, laufen gegen null. Dazu müsste sie nicht nur ein künftiger Arbeitgeber für geeignet erachten, sondern auch die FMA. Zweifel, dass die FMA Weinzierl und Weiß in Zukunft dieses Zeugnis je wieder ausstellt, scheinen durchaus berechtigt. Denn die Aufsichtsbehörde wirft den beiden nicht nur grobe fachliche, sondern auch charakterliche Mängel („. . . ein für den Betrieb von Bankgeschäften ungeeignetes Persönlichkeitsbild“) vor.

Nun mögen vielleicht bestehende fachliche Defizite auszumerzen sein. Die Behörde in einem Test davon zu überzeugen, den eigenen Charakter korrigiert zu haben, ist eine deutlich schwierigere Aufgabe. Für Brandl nur ein weiteres Argument dafür, dass bei einer verfassungskonformen Interpretation des Gesetzes Weinzierl und Weiß wenigstens die Möglichkeit gegeben werden muss, ihre Recht selbst zu wahren.
Nun ist die FMA am Zug, und sie kann sich mit ihrer Entscheidung einige Monate Zeit lassen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.08.2015)

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