Spritpreis-Fall geht zum EuGH

Konformität mit Unionsrecht von VwGH angezweifelt.

Wien. Die Spritpreisverordnung aus dem Jahr 2009, mit der Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner gegen Preissprünge an Tankstellen vorging, beschäftigt den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat dem EuGH zwei Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht vorgelegt (2012/17/0097).

Die damalige Verordnung legte fest, dass Treibstoffpreise nur einmal am Tag zu bestimmten Zeiten erhöht werden dürfen. Das könnte mit der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken unvereinbar sein: Ein Verbot mehrmaliger, kurz hintereinander folgender Preiserhöhungen ist dort nicht ausdrücklich angeführt, strengere Vorschriften der Mitgliedstaaten sind jedoch nach VwGH-Einschätzung unzulässig. Die Antwort des EuGH, die in circa eineinhalb Jahren erwartet wird, wird laut VwGH auch auf die derzeit geltende Verordnung Einfluss haben. Diese lässt eine Preiserhöhung täglich um zwölf Uhr zu. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.11.2015)

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