Fusionskontrolle: Wer darf Zielpunkt-Filialen kaufen?

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Beim Erwerb von Zielpunkt-Standorten haben die Wettbewerbshüter ein gewichtiges Wort mitzureden. Das erschwert eine Übernahme durch andere Lebensmittelhändler.

Wien. Wettbewerb ist gut, zu hohe Marktkonzentration tendenziell schlecht, lautet ein Grundsatz bei der Fusionskontrolle. Aus dem Blickwinkel der Kunden ist das nachvollziehbar: Wettbewerb sorgt für mehr Auswahl und drückt die Preise, Marktkonzentration bewirkt das Gegenteil. Auch Arbeitnehmer können vom Wettbewerb profitieren, eröffnet er ihnen doch – solange er nicht ruinös ist – mehr Jobchancen.

So weit, so gut. Viele Betroffene der Zielpunkt-Pleite, Kunden wie Arbeitnehmer, sehen das jetzt aber anders. Sie würden sich freuen, wenn ein Konkurrent, auch einer der „Platzhirsche“ Rewe, Spar und Hofer, „ihre“ Zielpunkt-Filiale übernimmt. Als Kunden, damit sie weiterhin im Supermarkt ums Eck einkaufen können. Als Arbeitnehmer, weil sie hoffen, dann mitübernommen zu werden und ihren Arbeitsplatz zu behalten.

Die Chancen, dass es so kommt, halten sich aber in Grenzen: Der Chef der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Theo Thanner, ließ durchblicken, dass bei vielen Standorten branchenfremde Kandidaten wohl bessere Karten hätten. Denn schon jetzt entfallen über 80 Prozent des Marktes auf die drei Branchenriesen. Würde einer davon sich auch noch die Zielpunkt-Standorte einverleiben, würde seine Marktmacht weiter wachsen – kein Szenario, das Wettbewerbshütern gefällt.

Dennoch schloss Thanner eine Übernahme einzelner Standorte durch die Konkurrenz nicht völlig aus. Vielmehr seien die Gegebenheiten bei jeder einzelnen Filiale zu berücksichtigen. Als gesetzliche Kriterien nannte er in einem ORF-Interview den Weg für die Konsumenten, die Entfernung zu den Mitbewerbern und die Platzierung der Standorte. Problematisch werde es vor allem, wenn ein Handelskonzern in einem Bezirk mehr als 30 Prozent Marktanteil hat.

Neuer Wettbewerber

Nun ist Zielpunkt nicht österreichweit vertreten, sondern nur in Wien, Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland. Als Übernehmer kämen deshalb vor allem Handelsketten in Betracht, die in diesen Bundesländern bislang nicht oder nur sehr eingeschränkt vertreten sind, meint Lars Maritzen, Kartellrechtsexperte bei Dorda Brugger Jordis. „Es würde sich die Chance bieten, einen größeren unabhängigen Wettbewerber aufzubauen.“ Infrage kämen aus seiner Sicht zum Beispiel MPreis oder Norma. „Norma könnte dadurch zehn Jahre nach dem Markteintritt in Österreich Boden gutmachen und weiter zu Lidl und MPreis aufschließen. Bisher hat Norma in Österreich rund 20 Filialen.“

Generell müssen in jedem Einzelfall zunächst die sachlich und räumlich relevanten Märkte abgegrenzt werden. „In sachlicher Hinsicht muss beurteilt werden, ob bestimmte Produkte vom Verbraucher als austauschbar betrachtet werden“, erklärt der Jurist. „Räumlich gesehen analysiert man, welche Ausweichalternativen dem Verbraucher zur Verfügung stehen.“ Dabei kommt es auch darauf an, welche Wege Konsumenten üblicherweise bei ihrem Einkauf zurücklegen. In Anlehnung an das deutsche Bundeskartellamt könnte von einem Radius von 20 Kilometern bzw. 20 Autominuten ausgegangen werden, sagt Maritzen – allerdings wohl nur in ländlichen Gebieten und nicht in größeren Städten. Denn in Ballungsräumen nehmen Kunden keine so weiten Strecken auf sich, um Lebensmittel einzukaufen. Hier würde sich eine Abgrenzung nach Stadtbezirken anbieten, meint Maritzen, bei großen Bezirken – wie dem 13. oder 22. Bezirk in Wien, könnte sogar in Bezirksteile untergliedert werden. Das bedeutet, dass in Einzelfällen durchaus auch einer der Großen zum Zug kommen könnte: „Soweit ein Erwerber in dem Radius, Bezirk- bzw. Teilbezirk nicht oder nur mit einer kleinen, nicht so umsatzstarken Filiale aktiv ist, scheint ein Erwerb denkbar.“

Zählen Diskonter dazu?

Eine weitere Frage ist, ob der Verbrauchermarkt eine Einheit bildet oder ob der Diskonterbereich als separater Markt zu betrachten ist. Im letzteren Fall wäre die Sache einfacher: „Würde man beispielsweise davon ausgehen, dass Hofer oder Lidl zu einem Discountmarkt zählt, der nicht Teil des Lebensmitteleinzelhandels ist, wäre ein Erwerb kartellrechtlich unproblematisch“, sagt der Jurist. Das deutsche Bundeskartellamt gehe allerdings von einem einheitlichen Markt aus, lediglich „Teilsortimenter“ wie Getränkefachhändler oder Drogeriemärkte zählen nicht dazu. Innerhalb des Marktes werde dann zwischen drei Kategorien unterschieden: Food (Nahrungs- und Genussmittel), Non Food I (Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel) und Non Food II (Fernseher, Fahrräder). Zu kartellrechtlich relevanten Marktanteilsadditionen kommt es laut Maritzen nur, wenn in den jeweiligen Märkten beide Unternehmen – der Erwerber und der Übernahmekandidat – aktiv sind.

Denkbar ist auch noch eine sogenannte Sanierungsfusion: Steckt ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, kann eine Übernahme durch einen Mitbewerber unter bestimmten Voraussetzungen auch dann genehmigt werden, wenn dadurch hohe Marktanteile entstehen. Die Kriterien dafür sind aber eng gefasst.

AUF EINEN BLICK

Fusionen. Dabei ist aus rechtlicher Sicht zu beachten, dass keine zu hohe Marktkonzentration entstehen darf. Das erschwert einen Erwerb von Zielpunkt-Filialen durch Mitbewerber – vor allem durch die Branchenriesen Rewe, Spar und Hofer. Wie ein Kartellrechtsexperte erklärt, kommt es aber auf viele Details an, unter anderem darauf, wie die Märkte räumlich und sachlich abgegrenzt werden. Auch die „Großen“ könnten in Einzelfällen zum Zug kommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.12.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Wirtschaftsrecht

Fusionen: Soll Minister mitreden können?

Juristen verweisen auf das Beispiel Deutschlands.
Österreich

Zielpunkt: Jobs nach Übernahmen ungewiss

Die knapp 2500 Mitarbeiter der insolventen Lebensmittelhandelskette Zielpunkt haben keine Garantien für einen Anstellungsfortsetzung.
Für 1370 Mitarbeiter bedeutet diese Woche das Job-Aus.
Österreich

Zielpunkt: Was die betroffenen Mitarbeiter jetzt tun können

Guter Rat zum bitteren Ende: Die Arbeiterkammer stellte die Möglichkeiten vor, welche die 1250 von Schließungen betroffenen Mitarbeiter nun haben.
Für 112 Zielpunkt-Filialen konnte kein Käufer gefunden werden
Österreich

Welche Zielpunkt-Filialen zusperren müssen

Die meisten der betroffenen Geschäfte sind in Wien, aber auch in Niederösterreich, dem Burgenland und der Steiermark gibt es Schließungen.
Ein letztes Schnäppchen vor dem endgültigen Aus?
Österreich

Zielpunkt: Hälfte der Filialen wird geschlossen

Nur 113 Filialen der insolventen Handelskette Zielpunkt fanden einen Nachmieter. 1370 Mitarbeiter verlieren ihren Job.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.