Bei der FMA nicht willkommen: Anwälte, "die ausarbitrieren"

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Anwälte mag die Finanzmarktaufsicht nicht gar so gern. Auf die Idee könnte man kommen, wenn man Behördenchef Kumpfmüller so zuhört.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist bei den von ihr beaufsichtigten Unternehmen nicht dafür bekannt, serviceorientiert zu sein. Die Kommunikation mit der FMA sei viel schwieriger als mit anderen Behörden, klagen leidgeprüfte Vorstände immer wieder – freilich nur hinter vorgehaltener Hand. Wie stellt man es also am besten an, wenn man von der FMA Auskunft erhalten will, ohne sich gleich ihren Groll zuzuziehen?

Der Vorstand der FMA, Klaus Kumpfmüller, hatte für all jene, die sich diese Frage schon gestellt haben, persönlich einen guten Tipp parat. Eine Podiumsdiskussion beim Fondskongress nutzte Kumpfmüller dazu, mit Vorurteilen gegen seine Behörde aufzuräumen. Er betonte, dass die Mitarbeiter der FMA sehr dienstleistungsorientiert und auch bereit seien, auf Fragen Antwort zu geben. Allerdings: Die Fragen müssen auf korrekte Weise und vor allem von der richtigen Person gestellt werden. Das heißt im Kumpfmüller-Klartext: „Auf konkrete Fragen, die Sie stellen, werden Sie eine konkrete Antwort bekommen. Wenn Sie irgendeinen Anwalt aber vorschicken, der eine allgemeine Frage stellt und uns ausarbitrieren möchte, wird es keine Antwort geben.“

Ein Statement vor hunderten Zuhörern, das nicht nur Anwälte im Publikum aufhorchen ließ. Wie ist die Aussage Kumpfmüllers zu verstehen? Ist der Rechtsunterworfene besser beraten, wenn er nicht über einen Anwalt mit der FMA in Kontakt tritt? Hat er gar größere Chancen, auf Fragen Respons zu erhalten, „wenn er keinen Anwalt vorschickt, der uns ausarbitriert“? Zeigt die Erfahrung der FMA, dass Anwälte die allgemeineren (vielleicht auch unangenehmeren) Fragen stellen? Weiß denn der FMA-Chef nicht, dass es das Recht jedes Bürgers ist, sich vor Gericht und vor Behörden von einem Anwalt vertreten zu lassen? Und weiß Kumpfmüller nicht, dass es die gesetzliche Pflicht jeder Behörde ist, objektiv und unvoreingenommen zu agieren? Ob ein Bürger mit oder ohne Anwalt bei der Behörde erscheint, darf derselben nur eines sein: völlig egal.

„Das ist Amtsmissbrauch“

Den Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (Örak), Rupert Wolf, empören die Worte Kumpfmüllers jedenfalls: „Sie zeugen von einem fehlenden Rechtsverständnis, eigentlich ist das Amtsmissbrauch. Das wäre so, als würde ein Strafrichter dem Beschuldigten sagen: ,Lieber ist es mir, du kommst ohne Anwalt. Dann geht alles in Richtung milderer Strafe.‘ Aber wir leben ja nicht im Mittelalter!“ Wolf will mit „aller Entschiedenheit und Härte“ ein Gespräch mit Kumpfmüller suchen, auch eine Disziplinaranzeige erwägt er. „Die Presse“ hat bei der FMA nachgefragt, ob sie wirklich so negative Erfahrungen gemacht hat, wenn Anwälte in der Kommunikation mit der Behörde eingeschaltet werden? FMA-Pressesprecher Klaus Grubelnik: „Die hier dargestellte Regelung (Anm.: Gemeint sind Kumpfmüllers Aussagen)war erforderlich, weil in der Vergangenheit einzelne Anwälte missbräuchlich Anfragen gestellt haben oder Auskünfte unter Vorspiegelung falscher oder irreführender Sachverhalte und Tatsachen gestellt haben und dann die FMA-Auskunft missbräuchlich verwendet haben.“ Und weiter: „Gerade bei jenen Fällen, in denen Anwälte eher allgemeine und nicht konkrete Fragen gestellt haben, ist es immer wieder auch zu missbräuchlicher oder gezielt missverstandener Verwendung der Rechtsauskunft gekommen.“

Doch zur Beruhigung: Prinzipiell spiele es keine Rolle, ob der Betroffene selbst oder ein von ihm mandatierter Anwalt die Anfrage stellt, so Grubelnik. Vorausgesetzt, man hält sich an Kumpfmüllers „Regelung“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.03.2016)

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