Fleck der Woche: Wer zu spät kommt, den bestraft . . .

Blöd gelaufen ist es für eine Studentin bei der mündlichen Prüfung des juristischen Staatsexamens in Deutschland.

Umso mehr, als es für sie die letzte Möglichkeit war, diese Monsterprüfung abzulegen. Diese zieht sich über mehrere Stunden, deshalb gibt es auch Pausen zur Regeneration. Die Studentin nützte sie, um bei einer Freundin Tee zu trinken. Dafür ließ sie sich jedoch zu viel Zeit, weil sie dachte, die Prüfung würde erst später fortgesetzt werden.

Als sie zwanzig Minuten zu spät in den Prüfungsraum zurückkehren wollte, hatte das Prüfungsgespräch mit den anderen Kandidaten bereits wieder begonnen. Ihr wurde der Zutritt verwehrt und ihre Prüfung als nicht bestanden bewertet. Gegen diese Entscheidung klagte sie – jedoch ohne Erfolg, und zwar in allen Instanzen. Das Oberverwaltungsgericht Münster argumentierte, das Gesetz sähe keine mildere Sanktion vor. Überdies könne man von einer angehenden Juristin erwarten, sich gewissenhafter nach dem Beginn der Prüfung zu erkundigen. Vor allem dann, wenn es für sie die letzte Chance war, sie zu bestehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.06.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.