Arbeitszeit: Zwölfstundentage gibt es schon

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Normalerweise sind zehn Stunden pro Tag die Höchstgrenze – aber schon jetzt sind manchmal längere Arbeitszeiten erlaubt. Wenn auch nicht so flexibel, wie es die Arbeitgeber gern hätten.

Wien. Ein Recht auf die 28-Stunden-Woche möchte die deutsche Gewerkschaft IG Metall durchsetzen: Jeder Arbeitnehmer soll für eine bestimmte Zeit einseitig die Arbeitszeit reduzieren und auch wieder auf Vollzeit aufstocken dürfen („Die Presse“ berichtete). In Österreich steht derlei – zumindest derzeit – nicht zur Diskussion. Arbeitszeitflexibilisierung ist aber auch hier ein Thema – unter anderen Prämissen: Es geht um einen längeren Arbeitstag von bis zu zwölf Stunden. Die Arbeitgeberseite wollte eine entsprechende Änderung im Arbeitszeitgesetz – daraus wurde vorerst nichts, zehn Stunden bleiben die Obergrenze. Immer? Das auch wieder nicht. In bestimmten Konstellationen gibt es schon jetzt den Zwölfstundentag.

Zum Beispiel bei der Vier-Tage-Woche: Verteilt sich die Wochenarbeitszeit regelmäßig nur auf vier statt auf fünf Tage, ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, den einzelnen Arbeitstag durch Überstunden auf bis zu zwölf Stunden zu verlängern. In Unternehmen mit Betriebsrat braucht man dafür eine Betriebsvereinbarung, ohne Betriebsrat eine Vereinbarung mit jedem einzelnen Mitarbeiter und eine arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsbestätigung.

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