Beschimpfung der Woche

Manche Vergleiche überraschen doch sehr

(c) Michaela Bruckberger
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Man möchte meinen, in manchen Fällen sei die Rechtslage klar.

Mitnichten: Eine Bonner Privatklinik hatte ihren Hausmeister gekündigt. An einem Märztag 2017 scheint der Gute nämlich mit dem linken Fuß aufgestanden zu sein. Als er eine Arbeitskollegin sah, sagte er zu ihr: „Du bist 'ne richtig fette Schlampe geworden.“ Die so Bezeichnete setzte ihre Vorgesetzten von der Wortspende des Hausmeisters in Kenntnis. Als er zur Rede gestellt wurde, rechtfertigte er die Beschimpfung mit seinem ohnehin bekannt flapsigen Ton. Und er meldete sich krank.

Die Privatklinik ließ ihm daraufhin die Kündigung durch einen Mitarbeiter zukommen. Dieser erlebte dabei eine Überraschung: Der Hausmeister öffnete zwar nicht die Tür, sprang aber in voller Arbeitsmontur von dem Gerüst an seinem Wohnhaus, das er gerade neu verklinkerte. Darauf folgte die fristlose Entlassung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit. Der Hausmeister sagte, sein Arzt habe ihn wegen psychosomatischer Störungen krank geschrieben und ihm geraten, nicht an eine mögliche Kündigung zu denken, sondern sich abzulenken. Den zuständigen Richter am Arbeitsgericht Bonn überzeugte das. Das Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit sei womöglich schwer zu beweisen, fand er – und regte einen Vergleich an. Auch die Privatklinik – man glaubt es kaum – stimmte diesem Vergleich zu.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2017)

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