Unternehmen werden zur Kassa gebeten

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Auch die Unternehmen werden mit hunderten Millionen Euro jährlich für die Budgetsanierung mitzahlen. Zinsen für den Erwerb von Beteiligungen sind künftig nicht mehr nicht

Wien/Kom. Auch die Unternehmen werden mit hunderten Millionen Euro jährlich für die Budgetsanierung mitzahlen. Bisher von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, kommt neben der Bankenabgabe auch eine weitere steuerliche Neuerung auf die Wirtschaft zu, die nach den Erwartungen der Koalition 280 Millionen Euro jährlich bringen soll: Die Möglichkeit, die Zinsen für die Fremdfinanzierung von Beteiligungen steuermindernd geltend zu machen, wird mit Jahreswechsel abgeschafft.

„Das ist eine massive Belastung für bestimmte Unternehmen“, sagte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Karl Bruckner vorige Woche bei einer Informationsveranstaltung des Beratungsunternehmens BDO. Unter dem früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser eingeführt, zählt die Abzugsmöglichkeit für die SPÖ zu den ungerechtfertigten Vorteilen der Konzerne. Weil die – bei der SPÖ ebenso unbeliebte – Gruppenbesteuerung unverändert erhalten bleibt, bestanden die Sozialdemokraten darauf, den Zinsenabzug zu verbieten. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder konnte sich mit ihren Einwänden dagegen nicht durchsetzen. Erfasst werden die Aufwendungen für Zinsen, die Unternehmen für den Erwerb von Töchtern oder wesentlichen Beteiligungen aufwenden – wie es aussieht, auch bei einem Beteiligungserwerb, der bereits getätigt wurde und sich damit nachträglich verteuert.

Das Misstrauen der SPÖ gegen die Abzugsmöglichkeit ist wohl auch durch Methoden genährt worden, derer sich manche Konzerne bedient haben: Fremdkapital wurde mitunter aus Finanzierungsgesellschaften aus dem eigenen Konzern bezogen, die ihren Sitz in „Steueroasen“ hatten.

Bruckners BDO-Kollegin Margit Widinski wies auf eine weitere „Geldbeschaffungsmaßnahme“ bei Unternehmen hin: Wer den Jahresabschluss nicht innerhalb von neun Monaten einreicht, wird ab 1. März 2011 sofort und automatisch mit einer Zwangsstrafe von mindestens 700 Euro belegt. Für jeweils zwei Monate weitere Verspätung kommen – gestaffelt nach Unternehmensgröße – 700 bis 4200 Euro dazu. Die Strafen sind nicht nur gegen das Unternehmen zu verhängen, sondern auch gegen jeden Geschäftsführer. Widinski: „Das ist ein Beispiel, wie man auch Geld einsammeln kann.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.12.2010)

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