Zwangsstrafen: Treuhänder machen mobil

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Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder kämpft gegen die verschärften Sanktionen für den Fall einer verspäteten Vorlage des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht.

Wien/Kom. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder kämpft gegen die verschärften Sanktionen für den Fall einer verspäteten Vorlage des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht. Seit Jahresbeginn kann das Gericht eine Zwangsstrafe nicht bloß androhen, sondern gleich verhängen: 700 Euro pro Geschäftsführer/Vorstand und pro Gesellschaft.

In einem Schreiben an Justizministerin Beatrix Karl erklärt die Kammer, warum sie die Regelung für verfassungswidrig hält: Sie nehme keine Rücksicht auf das Verschulden des Betroffenen und sei überschießend und unsachlich; die doppelte Bestrafung für Organe und Gesellschaft sei ebenso problematisch wie der Umstand, dass man mit einem Einspruch eine vielfach höhere Strafe riskiert. Schließlich gebe es bei der Umsetzung Härten, wenn eine Bilanz zwar rechtzeitig ins Bundesrechenzentrum kommt, aber von dort nicht ans Gericht. Oder: Strafen werden auch für das Fehlen alter Bilanzen fällig; der „Presse“ liegt ein Fall vor, in dem ein Geschäftsführer und seine GmbH 1400 Euro für den verabsäumten Jahresabschluss 1997 zahlen sollten (er konnte ihn nachreichen).

Die Kammer will die Regelung mittels Musterprozess vor den Verfassungsgerichtshof bringen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.05.2011)

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