Gemeinsames Doktorat von Unis und FH

FH bekommen kein eigenes Promotionsrecht.

Wie lässt sich die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Doktoratsausbildung weiterentwickeln? Die Österreichische Hochschulkonferenz, der neben Wissenschaftsministerium und Wissenschaftsrat Universitätsrektoren und -senate, FH, Privatuniversitäten und Hochschülerschaft angehören, hat nun Empfehlungen dazu veröffentlicht. Demnach soll die Promotion als universitäres Recht bestehen bleiben. Die Fachhochschulen bekommen kein eigenes Promotionsrecht. FH und Unis sollen Doktoranden künftig aber stärker gemeinsam ausbilden.

Im Wissenschaftsministerium will man daher ab Herbst ein Modell für „institutionalisierte Kooperation in der Doktoratsausbildung“ erarbeiten, in dem etwa auch gemeinsame Curricula entwickelt werden können. Die Fachhochschulen pochen schon länger darauf, auch Doktoratsstudien anbieten zu dürfen. Die Unis waren bislang strikt dagegen, sie sehen die Forschungskompetenz bei sich. Nun sind unter anderem gemeinsame Richtlinien geplant. Vonseiten der Universitätenkonferenz spricht man im Gespräch mit der „Presse“ von einem „Kompromiss, der sich aus der Pattstellung heraus entwickelt“ hätte.

„Keine Standesdünkel“

Helmut Holzinger, Präsident der Fachhochschulkonferenz, wertet die Förderung kooperativer Doktoratsprogramme als qualitative Weiterentwicklung. Für die Weigerung der Unis sieht er keine sachliche Begründung. Er hofft, „dass die Unis über ihren eigenen Schatten springen können und innovativ an der Zukunft des Forschungs- und Universitätsstandorts Österreich mitarbeiten“. Gemeinsames Ziel müsse sein, Standesdünkel hinter sich zu lassen und das Wohl des Standorts und der Studierenden in Österreich voranzustellen. (APA/gral)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2015)

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