Vergabe – verfahren?

Wenn von Qualitätssicherung bei Vergabeverfahren die Rede ist, wird aktuell vor allem an die Öffnung von Wettbewerben gedacht. Was aber hilft die, wenn die sonstigen Rahmenbedingungen nicht stimmen?

Zugegeben, der Einwurf ist berechtigt: Was hat ein Thema wie die Vergabekultur im Feuilleton zu suchen? Auch die Frage, was Vergabekultur denn sei, ist gestattet. Zu verstehen ist darunter die Qualität der Verfahren zur Vergabe von Planungs- und Herstellungsleistungen bei Bauvorhaben. Architekturwettbewerbe sind ein guter Beginn zur Qualitätssicherung. Diese Meinung vertritt auch die EU-Kommission und setzte bei Vergaben der öffentlichen Hand einen Schwellenwert für Bauaufträge fest, ab dem ein Wettbewerb EU-weit ausgeschrieben werden muss.

In einer großen Auswahl an Lösungsvorschlägen drückt sich die Größe, Komplexität und gesellschaftspolitische Relevanz einer öffentlichen Bauaufgabe direkt aus – das sollte einleuchtend sein. Der Versuch, die Vergaberichtlinien immer wieder zu umgehen, zeigt hingegen, dass dem nicht so ist. Eine Erklärung für die Ablehnung von offenen Wettbewerben liegt im größeren Aufwand der Verfahren, aber auch in der geringeren Steuerungsmöglichkeit der Ergebnisse. Das oft vorgebrachte Argument, eine große Zahl an teilnehmenden Architekten bedeute einen unverhältnismäßig hohen Einsatz an Kapital und Energie, die ins Leere verpuffen, ist zwar zutreffend, aber wenig überzeugend aus dem Mund eines Auslobers, der dabei gewinnt – nämlich ein Mehr an Ideen.

Beachtliches mediales Echo erhielt kürzlich die Entscheidung des Bundesvergabeamtes, der Beschwerde von 50 Architekten stattzugeben, die der Meinung sind, dass auch eine Tochtergesellschaft der Österreichischen Bundesbahnen ein öffentlicher Auftraggeber ist, für den die Vergaberichtlinien der EU zu gelten haben. Die Folge dieses Urteils ist, dass der Wettbewerb für die Bahnhof-City des neuen Wiener Hauptbahnhofs, der als einstufiges geladenes Verfahren mit acht Teilnehmern durchgeführt worden war, für ungültig erklärt wurde und ein zweites Mal ausgeschrieben werden muss. Das ist eindeutig der Sieg einer demokratischen Grundhaltung über das autokratische Selbstverständnis Einzelner, die glauben, sich über verbindliche gesellschaftliche Regeln hinwegsetzen zu können.

Theoretisch öffnet dieser Spruch einer größeren Zahl an Architekten den Zugang zu Wettbewerben. Ob dies auch faktisch zutreffen wird, ist fraglich, denn es ist zu befürchten, dass künftig vorwiegend zweistufige Bewerbungsverfahren ausgelobt werden, in denen die Auswahl der Teilnehmer der zweiten, eigentlichen Planungsstufe nicht über ihr kreatives Potenzial und architektonische Referenzen, sondern über ihre wirtschaftliche Stärke, über Umsätze und Büroarbeitsplätze getroffen wird.

Qualitätssicherung bei Verfahren kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Die Öffnung von Wettbewerben ist eine davon. Projektbezogene, qualitative Auswahlverfahren sind eine andere. Eine wesentliche Voraussetzung für Qualität, sowohl im Entwurf wie auch in der darauf folgenden Realisierung eines prämierten Projekts, stellen die Rahmenbedingungen der Bauaufgabe dar.

Im Schatten der ÖBB-Entscheidung blieb kürzlich ein drastischer Protest gegen Wettbewerbsbedingungen vonseiten der Stadt Wien beinahe unbemerkt. Drei von acht nach einem Bewerbungsverfahren geladene Architekturbüros, darunter fasch&fuchs und Artec, lehnten die Teilnahme am Wettbewerb zur „Bildungseinrichtung Nordbahnhof“ ab, nachdem sie Einsicht in das Verfahren erhalten hatten und zur Überzeugung gelangt waren, dass die vorgegebenen Bedingungen inhaltliche und architektonische Qualität weder im Wettbewerb noch in der weiteren Beauftragung erwarten ließen.

Nicht wenige der Wettbewerbsleitlinien, die vom Wiener Gemeinderat schon 2003 als qualitätssichernde Maßnahme für die Bau- und Vergabekultur einstimmig beschlossen worden waren, wurden bei diesem Verfahren missachtet und Prinzipien wie die Transparenz von Verfahren und die Trennung von Planung und Ausführung, nicht eingehalten. Ein Hearing zur Klärung offener Fragen wurde abgelehnt, obwohl außer Zweifel steht, dass es sich bei einer Bildungseinrichtung um eine gesellschaftspolitisch brisante Aufgabenstellung im Strukturwandel handelt und das Hinterfragen von Vorgaben, Standards und Normen zu neuen Lösungsansätzen führen könnte.

Obwohl weitgehende Aussagen zur Statik und Bauphysik verlangt waren, die nur von Fachplanern erbracht werden können, stellte man Konsulenten weder ein Honorar noch eine Beauftragung in Aussicht. Es erwies sich, dass Fachplanerleistungen bereits vergeben waren. Weiters wurde den Architekten nur die Einreichplanung zugesagt. Begründet wurde die stark eingeschränkte Beauftragung von Planungsleistungen damit, dass das Projekt nach der Einreichung veränderbar bleiben müsse. Dem gesuchten privaten Partner, dem die Rolle des Financiers, Errichters und Betreibers im angestrebten Public-Private-Partnership-Modell zugedacht ist, wurde also ein großer Spielraum für Abänderungen des Projekts eingeräumt.

Nun ist der Architekt in seiner Profession der einzige Partner im Planungsprozess, der Form, Funktion, Konstruktion und die Bedeutung eines Bauwerks in Einklang bringen kann. Dass der Geist einer prämierten Idee verloren geht, wenn seine Position nicht gestärkt wird und er vorzeitig aus dem Planungsprozess ausgeschlossen wird, ist abzusehen. Dass bei ausschließlich kostenrelevanten Überlegungen die Qualität eines Projekts auf der Strecke bleibt, ebenso. Die allzu sehr einengenden Vorgaben bei diesem Wettbewerb weisen auf eine Geringschätzung von innovativen Lösungen mit hoher architektonischer Qualität hin, die unter derartigen Voraussetzungen kaum realisiert werden können.

Einziges Kriterium für das Gelingen dieses Bauvorhabens scheint Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Erhaltung zu sein. Dafür bindet sich der „Public Partner“, die Stadt Wien, vertraglich an einen privaten Investor, der die Schule auch erhält und sich in der 30-jährigen Vertragsdauer jede außervertragliche Leistung teuer bezahlen lassen wird. Wie aber kann man heute wissen, welche inhaltlichen Veränderungen mit baulichen Auswirkungen notwendige Reformen des Schulsystems in diesem langen Zeitraum bringen werden?

Es kann nicht sinnvoll sein, wenn die öffentliche Hand ihre Verantwortung für Bau- und Vergabekultur vorrangig in Kostenminimierung sieht und wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens in die Privatwirtschaft auslagert.

Weniger Staat, mehr privat – ein Kernmotto des Neoliberalismus – impliziert die Preisgabe der Oberhoheit über staatliche Kernaufgaben, eine wesentliche Einschränkung des Gestaltungsspielraums und der Anpassungsmöglichkeit an gesellschaftliche Veränderungsprozesse.

Der US-amerikanische Kultursoziologe Richard Sennett nennt den Neoliberalismus eine Mogelpackung, die mehr Freiheit verspricht, in der Realität jedoch ein extrem disziplinierendes System sei. Das Modell einer wirklich guten Schule hingegen muss sich frei entfalten können. Ganz so, wie die Stadt Wien dies noch in vorbereitenden Workshops propagiert hatte. ■

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.03.2008)

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