Damals schrieb Böhmisches Sprachengesetz

Wien, 27. Jänner 1866. Als am 24. Mai 1864 der böhmische Landtag mit einerMajorität von 10 Stimmen, unter denen sich auch die des damaligen Statthalters von Böhmen, Grafen Belcredi, befand, den Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung der Gleichberechtigung beider Landessprachen im Schul-Unterrichte – diesen harmlosen Titel mußte man der zwangsweisen Einführung der czechischen Sprache in den Schulen reindeutscher Städte zu geben – zum Beschlusse erhob, schrieb die „Presse“ (Nr. 140, Jg. 1864) mit Bezug auf die Haltung des damaligen böhmischen Statthalters: „Sollte Graf Belcredi auf eigene Faust den Czchen diese Concession gemacht haben, dann müßte er wol, ehe drei Tage ins Land gehen, von seinem Posten abberufen sein. Dafür spricht indessen kein Symptom, und wir werden uns wirklich dessen zu verstehen haben, daß die czechischen Beschlüsse des böhmischen Landtages zum Gesetze erwachsen.“

Was wir damals befürchteten, ging nunmehr in Erfüllung; Graf Belcredi ist zwar von seinem Posten als böhmischer Statthalter abberufen worden, aber nicht, um Herrn v. Schmerling Rede zu stehen, sondern um dessen Platz einzunehmen, und gestern konnte der böhmischeOberstlandmarschall dem Landtage ankündigen, daß dem erwähnten Entwurfe Gesetzeskraft zugesprochen worden sei. Wird dem neuen Gesetze auch jene Kraft innewohnen, die zu dessen Verwirklichung mehr denn bei irgend einem Gesetze erforderlich ist? ■

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2016)

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