Das Bild Nummer 95

In 15 Biografien erzählen Melissa Müller und Monika Tatzkow die Geschichten von privaten Kunstsammlern, die in der NS-Zeit beraubt und deren Sammlungen nie zurückgegeben wurden.

Der Titel „Verlorene Bilder, verlorene Leben“ führt den Leser, die Leserin leider in die Irre. Die im vorliegenden Band vorgestellten Kunstsammler und -sammlerinnen haben nichts verloren. Ihre Kunstsammlungen wurden während des Nationalsozialismus beschlagnahmt, arisiert, gestohlen, da und dort auch geraubt und enteignet, wenn die diskriminierende rassistische Reichsfluchtsteuer nicht bezahlt werden konnten. Die Sammler und Sammlerinnen waren gezwungen, ihre Kunstwerke zu verkaufen oder zu versteigern, um zunächst ihren Lebensunterhalt und dann ihre Flucht zu finanzieren. Und es sind auch nicht verlorene Leben, es sind durch Flucht, Vertreibung und Mord zerstörte Leben.

In 15 reich bebilderten exemplarischen Biografien erzählen die Autorinnen von bekannten und weniger bekannten Menschen und ihren Sammlungen, die alle während des Nationalsozialismus zerstört worden sind und nie wieder rekonstruiert oder gar zurückgegeben worden sind. Die Diskussion um die Rückgabe von Kunstwerken und Kulturgütern, die während des Nationalsozialismus entzogen worden sind, und die damit begonnene Provenienzforschung und publizistische Tätigkeit stehen in Zusammenhang mit jener Konferenz, die im Dezember 1998 in Washington stattgefunden hat. Dort haben 44 Staaten die „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“, beschlossen. Aber diese Prinzipien bleiben unverbindlich, solange es keine gesetzlichen Regelungen gibt, wie die Autorinnen etwa anhand der Sammlung Walter Westfeld (1889 bis 1945) eindrucksvoll zeigen.

Er studierte Kunstgeschichte und eröffnete 1920 in Wuppertal-Elberfeld die „Galerie Walter Westfeld“. Sie wurde bald ein „Mittelpunkt des westdeutschen Kunstlebens“, wie die renommierte Wochenzeitung „Weltkunst“ schrieb. Charakteristische Werke von Bruegel, Jan Fyt, Wouwerman, Victorijns, Storck, Montagna, Magnasco, von Achenbach, Spitzweg, Schleich d. Ä., Zügel, Uhde, Thoma, Schönleber, Blechen, E. Hildebrandt, Ludwig Richter und vielen anderen waren zu sehen. Westfeld nahm Kunstwerke nicht auf Kommissionsbasis an, sondern kaufte sie. So war der gesamte Galeriebestand – zeitweise über 900 Gemälde, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken – sein Eigentum.

Am 29. August 1935 erteilte die nationalsozialistische Reichskulturkammer jüdischen Kunsthändlern generelles Berufsverbot, und im Frühsommer 1936 untersagte der Präsident der Reichskammer der bildenden Künste Westfeld die Berufsausübung. Nach langem Hin und Her zwischen Gestapo und Devisenstellen, Denunziationen seiner Beziehung zu seiner arischen Verlobten Emilie Scheuen, Teilverkäufen und Verlagerungen der Sammlung forderte schließlich die Gestapo die Auflistung und Schätzung seines Bilderbestandes. Auf der 45-seitigen Liste ließ er wertvolle Teile der Sammlung unerwähnt, andere bewertete er gering oder fasste sie zu wertlosen Konvoluten zusammen. Darunter mit der Nummer 95 „Studie eines Kupferkessels in Gelb“.

Im November 1938 wurde Westfeld verhaftet und sein Vermögen und damit auch die Kunstsammlung von der Devisenfahndungsstelle beschlagnahmt. Die Versteigerung der Kunstsammlung wurde angeordnet. Am 1.Oktober1942 wurde Westfeld nach Theresienstadt deportiert und von dort nach Auschwitz. Noch in der Haft in Düsseldorf schrieb er sein Testament, in dem er seine Frau Emilie als Alleinerbin einsetzte. Das Amtsgericht Düsseldorf erklärte ihn nachträglich mit Datum vom 8.Mai1945für tot. Zunächst lehnte die Oberfinanzdirektion Düsseldorf die Wiedergutmachungsansprüche mit der Begründung ab, es hätte sich „um ein normales Devisenverfahren“ gegen Westfeld gehandelt. Erst im Mai 1952 hob die Erste Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf das Urteil gegen ihn auf, denn das vermeintliche Devisenvergehen im Jahre 1938 hatte er begangen, um sich der Verfolgung durch die Nazis zu entziehen.

Nur vier der etwa 700 Kunstwerke von Westfeld fanden sich während des dann erfolgten Wiedergutmachungsverfahrens in Privatbesitz und wurden zurückerstattet. Nichts mehr war auffindbar. Erst in den letzten Jahren begann die Familie mit Recherchen nach der Sammlung. Da tauchte jener „Kupferkessel“ mit Nummer95 auf und entpuppte sich als „Umgestürzter Teekessel“ von Adolph Menzel. Mitte 1951 wurde das Bild von Menzel-Spezialisten Guido Joseph Kern als Werk des Künstlers erkannt und in der „Weltkunst“ beschrieben. Emilie Westfeld hatte davon erfahren und bemühte sich um Aufklärung. Alle Bemühungen liefen ins Leere. Erst 1996/97 kam das Bild auf der Ausstellung „Adolph Menzel 1815 bis 1905 – Das Labyrinth der Wirklichkeit“ in Paris, Washington und Berlin als private Leihgabe in die Öffentlichkeit. 2004 kam es über den Kunsthandel in die Staatsgalerie Stuttgart, zu einem Zeitpunkt, wo durchaus nach der Provenienz gefragt hätte werden können. Das wurde nicht gemacht.

Oder zum Beispiel das „Bildnis des Restaurators Aloys Hauser“ von Franz von Lenbach. Ein Privatmann hatte es 1939 auf der Zwangsauktion gekauft und 1952 der im Schwarzwald gelegenen Gemeinde Burladingen übereignet. Seit 1998 hängt es dort an prominenter Stelle in der Kundenhalle der Stadtsparkasse, an eine Rückgabe wird nicht gedacht. Der Bürgermeister des kleinen Ortes sieht keinen Grund, das Lenbach-Gemälde zurückzugeben: „Die Washingtoner Erklärung bindet uns doch nicht. Wenn wir eine Rückgabeverpflichtung hätten, würde es Gesetze geben, die uns dazu zwingen. Die gibt es aber nicht. Der Walter Westfeld ist ja tot. Er ist im KZ verschollen, mehr wissen wir nicht.“ Leider fehlt wie bei anderen Zitaten im Buch die Fußnote, und es werden nur ganz allgemein die Quellen genannt.

Österreich ist das einzige Land der Unterzeichnerstaaten, in dem es ein Kunstrückgabegesetz gibt – wie lückenhaft und novellierungsbedürftig es auch ist, wie umstritten die Empfehlungen des Kunstrückgabebeirats an die Bundesministerin in manchen Fällen auch sind. Zwar weisen die beiden Autorinnen in den österreichischen Porträts über Adele und Ferdinand Bloch-Bauer, Alma Mahler-Werfel und Alphonse Mayer und Louis Nathaniel de Rothschild auf das Gesetz hin, leider mit vielen Sachfehlern und falschen Gesetzesverweisen.

Das Gesetz und die Kommission für Provenienzforschung, die in allen österreichischen Bundesmuseen tätig ist, finden weder im Vor- noch im Nachwort Erwähnung – wären sie doch durchaus Vorbild für andere Länder. Denn es ist, wie die Autorinnen zeigen, ein europäisches Problem, wenn nicht ein internationales, wie die mühsamen und zähen Verfahren um die Rückgabe zeigen.

So gibt etwa Spanien bis heute das Pissarro-Gemälde „Rue de Saint Honoré am Nachmittag im Regen“, welches ursprünglich dem Sammlerehepaar Lilly und Claude Cassirer gehörte, nicht zurück. Es wäre also angebracht, die Washingtoner Prinzipien in einem ersten Schritt als europäisches Gesetz zu formulieren. ■

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.01.2009)

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