Mädchen und Moral

Die Anklage lautete Kindesmissbrauch. „Der Fall Loos“ ist lange bekannt. 2011 stellte Christopher Long neue Nachforschungen an. Als im Vorjahr der verschollene Gerichtsakt auftauchte, durfte man auf neue Erkenntnisse hoffen. Weit gefehlt. Longs Mono-grafie: Makulatur, druckfrisch.

Als ich 2008 den Fall Loos von 1928 anhand des Gerichtsurteils sowie zeitgenössischer Zeitungsberichte aufarbeitete und zusammenfasste, warum Loos wegen Kindesmissbrauchs angeklagt worden, aber mit einer bedingten Haftstrafe davongekommen war, war es nötig, auf die in ihrer Verbindlichkeit eingeschränkten Medienberichte auszuweichen, weil der Gerichtsakt der Strafsache gegen Loos verschollen war.

Um 2011 hat der Architekturhistoriker Christopher Long begonnen, den Fall erneut zu rekonstruieren. Nun ist seine Monografie „Der Fall Loos“ erschienen, die zu dem Ergebnis kommt, dass Loos einen gerechten Prozess erfahren habe, aber vieles nicht mehr geklärt werden könne. Dank des im Vorjahr aufgetauchten, 300 Seiten starken Gerichtsakts, der detaillierten Einblick in den Fall Loos erlaubt, gilt diese Einschränkung nicht mehr. Longs Buch, das den Fall anhand der widersprüchlichen Zeitungs- und Zeitzeugenberichte teils frei, teils wörtlich zitierend wiedergibt, gliedert sich in folgende Kapitel: Die Verhaftung, Der Angeklagte, Der Sachverhalt, Die Enthaftung, Der Fall Theodor Beer € P.A., Über Wahrheit und Lüge im moralischen Sinn, Der neue Anwalt, Der Prozess, Das Urteil.

Da der Fall 2008 gründlich dokumentiert wurde, darf man von einer Monografie über diesen Strafprozess verlangen, dass sie zusätzlich zum bisherigen Forschungs- und Wissensstand alles fundiert zusammenfasst, was vor Auftauchen des Gerichtsakts bekannt und auffindbar war. Longs Buch bietet diese naheliegende Bestandsaufnahme nicht.

Selbst wenn der Gerichtsakt nicht aufgetaucht wäre, bliebe Longs Monografie Makulatur, weil sie nur wenige Aspekte des Falls gründlich erkundet und so schlecht recherchiert ist, dass vieles der Nachprüfung nicht standhält. So behauptet Long, Valentin Rosenfeld stünde durch seine Entscheidung, Loos anwaltlich zu vertreten, „in krassem Gegensatz zu seinem Vater, der Jahre zuvor die Bitte Arnold Schönbergs ausgeschlagen hatte, einen Gast zu verteidigen, dem vorgeworfen wurde, er habe das Nachbarmädchen sexuell belästigt“. Nichts davon ist in dem als Quelle angeführten Schönberg-Schreiben zu lesen.

Longs Buch bleibt die „zahlreichen neuen Archivmaterialien“, die Neudeutung „umfangreichen Archivmaterials“ sowie die „detailgenaue Rekonstruktion“ der „wahren Geschichte“ schuldig. Dabei hätte es als Sammlung teils unveröffentlichter, teils verstreut publizierter Dokumente punkten können, da es eine Vielzahl interessanter Archivalien zu berücksichtigen gegeben hätte. Verdienstvoll wäre etwa die systematische Darstellung gewesen, wie der Fall Loos in den Korrespondenzen seines engsten Freundes- und Bekanntenkreises diskutiert wurde.

Sie bieten aufschlussreiche Innenansichten, wenn etwa Eugenie Schwarzwalds Vertraute, Maria Stiasny, in einem Brief an Karin Michaelis festhält, dass Loos dank der geheimen Verhandlung moralisch „nach außen hin sehr gut davongekommen“ sei, aber die Eingeweihten, „die genauer erfahren haben, was ihm vorgeworfen wurde und wie er sich verantwortet hat“, befürchten, dass er „für seine Handlungen nicht mehr recht verantwortlich“ sei, oder Rechtsanwalt Rudolf Ploderer sich in einem Brief an Alban Berg zu der Ungeheuerlichkeit versteigt, dass, selbst wenn Loos „diese armen Kinder“ missbraucht hätte, „es dieser edle Mensch sicherlich in einer Weise getan“ hätte, „bei der das ,sittliche Empfinden‘ des Kindes keinen Schaden gelitten haben“ könne.

Imagepflege durch die Verteidigung

Bei der Darstellung des Falls hätte die für die glimpfliche Verurteilung und Loos' gutes Image verantwortliche Arbeit der Verteidigung mehr Beachtung verdient. Schließlich zeigen die Medienberichte, wie engagiert der frühere Wiener Stadt- und Gemeinderat Gustav Scheu als Rechtsanwalt seinen Freund und Klienten nicht nur vor Gericht, sondern auch in den Medien vertrat, indem er diese von Anfang an in Loos' Sinn informierte, das prozessentscheidende Thema „Kinder als Zeugen“ medial problematisierte und somit durch die Berichterstattung die Meinungshoheit für Loos behielt. Während Long Scheus Rolle als Hauptverteidiger vernachlässigt, widmet er Rosenfeld, der erst am Tag der Hauptverhandlung als Mitverteidiger nominiert wurde, ein eigenes Kapitel.

Mit dem Gerichtsfall Theodor Beer sowie Peter Altenbergs Schwäche für blutjunge Mädchen streift Long zwei verwandte Fälle, die aber nicht nebenher abzuhandeln sind. Wer sie seriös erörtern will, darf die gründliche Auseinandersetzung mit ihren Details nicht scheuen. Durch oberflächliches Zusammenfassen der Sekundärliteratur wird das Verständnis dieser mit dem Fall Loos nur bedingt vergleichbaren Fälle kaum verbessert, aber so stark vom Fall Loos abgelenkt, dass dieser aus dem Blickfeld gerät.

Statt der systematischen Aufbereitung relevanter Hintergrundinformationen zu allen maßgeblich in den Fall Loos involvierten Personen bietet Long eine beliebige Auswahl. Vor allem über die beiden prozessentscheidenden Gerichtspsychiater Hermann Frischauf und Erwin Lazar wäre deutlich mehr Information zweckmäßig gewesen. Longs Auswahl krankt auch an der willkürlichen Detailtiefe: Hans Stieglandts Biografie wird mit ein paar Zeilen abgehandelt, während über Valentin Rosenfeld alles Mögliche erzählt wird.

Longs Monografie offenbart, dass ihr Autor vieles nur aus der Sekundärliteratur kennt, die er ungeprüft übernimmt. So beteuert Long, dass Loos' sexuelle Übergriffe nach dem Prozess für seine Opfer kein Thema gewesen wären. Tatsächlich wurden sie als Folge ihrer Begegnung mit Loos unter fürsorgliche Aufsicht des Jugendgerichts gestellt, weshalb die im Wiener Stadt- und Landesarchiv einsehbaren Pflegschaftsakten dokumentieren, dass eines der Mädchen 1935 mit ihrem Verlobten über den „Kindesverführer Adolf Loos“ gesprochen hat und damals in einem Schreiben an den Jugendgerichtshof die elterliche Vorschubleistung zum Kindesmissbrauch kritisiert wurde.

Gröbste Fehler machen deutlich, dass Long seinem Thema nicht gewachsen ist, Archivalien teils nicht findet, teils nicht sinnstiftend deuten kann, weil ihm das erforderliche Hintergrundwissen fehlt. Im Zusammenhang mit der Übergabe von Beers Pornofotosammlung an Loos zitiert Long ein mit „A.B.“ signiertes Schreiben, das laut dem Germanisten Leo Lensing mit großer Sicherheit von Beers Rechtsanwalt Adolf Bachrach stammt, dessen Name Long zu „Rudolf Bacharach“ verballhornt, weshalb er hinter den Initialen A.B. bloß „eine Verwandte von Beer“ vermutet.

Christopher Long wollte eine (seit 2008 geschlossene) Lücke schließen, möglichst viele Fakten zusammentragen, eine Reihe von Aspekten genauer untersuchen und in einen größeren Kontext stellen. Das leistet sein Buch in keiner Weise. ■

Christopher Long

Der Fall Loos

Aus dem Amerikanischen von Eva
Martina Strobl. 192 S., geb., €22,95 (Amalthea Verlag, Wien)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Zeichen der Zeit

Pyjama und Verbrechen

Wien 1928: Warum Adolf Loos wegen Kindesmissbrauch angeklagt wurde und mit einer bedingten Haftstrafe davonkam.
Zeitreise

Loos, der pädophile Straftäter: Was die Protokolle verraten

Fund in Wien. Vernehmungsakten enthüllen das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs – und die Missachtung der Opfer.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.