Die Anwälte von Bernie Ecclestone bieten 25 Millionen Euro, wenn in Deutschland der Prozess gegen den Formel-1-Chef eingestellt wird.
München. Bernie Ecclestone darf auf ein vorzeitiges Ende seines monatelangen Schmiergeldprozesses vor dem Münchner Landgericht hoffen. Die Verteidiger des 83 Jahre alten Formel-1-Chefs haben am Dienstag die Einstellung des Verfahrens beantragt und angeboten, dass Ecclestone 25 Millionen Euro an die BayernLB als Ausgleich zahlen könnte.
„Die Staatsanwaltschaft zeigte sich offen für das Anliegen. Man könne sich grundsätzlich mit einem solchen Angebot anfreunden“, sagte ein Vertreter. Ob und wann es eine Einstellung geben wird, steht allerdings noch nicht fest. Über die Details müssen sich Verteidiger und Ankläger noch einigen. Am heutigen Mittwoch soll der Prozess zunächst wie geplant weitergehen. Die Staatsanwälte werfen Ecclestone vor, Ex-BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky beim Verkauf der Formel-1-Mehrheit aus dem Besitz der Landesbank vor acht Jahren 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld gezahlt zu haben. Er habe damit Einfluss auf den Besitzer der Formel 1 nehmen und seinen Job an der Spitze sichern wollen. Ecclestone weist alle Vorwürfe zurück.
Mammutprozess in München
Ecclestone steht seit dem 24.April vor Gericht. Beobachter hatten bereits zu Beginn des Mammutverfahrens mit einer Einigung zwischen Anklage und Verteidigung gerechnet. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Margarete Nötzel seien Staatsanwaltschaft und die Verteidiger des 83-Jährigen bereits seit einiger Zeit in Gesprächen über eine Einstellung. Sie rechne damit, dass dies demnächst der Fall sein werde. Aus Sicht der Anwälte des Formel-1-Bosses haben sich die Vorwürfe bisher nicht erhärten lassen. Die strafrechtliche Verantwortung Ecclestones sei „höchst fragwürdig“, erklärten die Anwälte am Dienstag. Zudem handle es sich um ein „extrem belastendes Verfahren“ für den 83-Jährigen.
Daher biete die Verteidigung der Landesbank an, ihr einen Ausgleich in Höhe von rund 25 Millionen Euro zu zahlen. An dieses Angebot sieht sich Ecclestone bis 8.August gebunden – spätestens dann wird also die Entscheidung fallen, ob das Verfahren eingestellt wird. Ein solcher Schritt ist in Paragraf 153a der deutschen Strafprozessordnung geregelt. Demnach kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung aller Beteiligten auf eine Anklage verzichten. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.07.2014)