Eine unabhängige Kommission erhebt schwere Vorwürfe gegen Norwegens Polizei: Sie sei zu spät aktiv geworden. Der Anschlag in Oslo hätte verhindert werden können.
[OSLO/KOPENHAGEN] Norwegens Premier Jens Stoltenberg war klar nervös, als er am Montag den Bericht jener Kommission entgegennahm, die das Agieren der Sicherheitskräfte vor und nach dem Terror von Oslo und Utøya am 22. Juli 2011 studiert hatte. Dann wurde der Inhalt bekannt - und die Öffentlichkeit von der harten Kritik überrascht: Wären bereits beschlossene Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt gewesen, hätte die Bombe im Osloer Regierungsviertel (acht Todesopfer) verhindert werden können und es hätte auf Utøya weniger als 69 Tote gegeben.
Auch der Inlandsgeheimdienst bekam einen Denkzettel: Hätte der sich nicht nur auf die Bedrohung durch linke und islamistische Gruppen konzentrieren sondern einen „allgemeineren Blickwinkel" haben sollen; dann hätte man den Attentäter Anders Breivik schon vor seiner Untat aufspüren können.
Plötzlich werden also nicht nur Fehler von Beamten, mangelnde Kommunikation zwischen den Einheiten und der nicht einsatzbereite Helikopter der Sonderpolizei kritisiert, sondern systematische Verfehlungen im System. Damit kommt auch die Regierung unter Beschuss, worauf Premier Stoltenberg parierte und bereits am Nachmittag mit Justizministerin Grete Faremo vor die Presse trat: Die Missstände bei der Polizei würden behoben, im übrigen habe man aus dem Terror gelernt, Polizei und Verfassungsschutz mit neuen Ressourcen versehen und deren Austausch mit dem Militär gestärkt.
"Haben zu wenig in Sicherheit investiert"
Der Premier mache es sich zu einfach, schalt Per Sandberg, Chef der rechtsliberalen „Fortschrittspartei", Stoltenberg habe vor dem 22. Juli 2011 ebenfalls versagt: „Wir Norweger waren sehr naiv", so Sandberg, „nicht nur die amtierende, sondern auch frühere Regierungen. Wir haben zu wenig Geld in die innere Sicherheit investiert."
Ein Gericht verurteilte Anders Behring Breivik zu 21 Jahren Haft, die auf lebenslänglich verlängert werden kann. Der 33-Jährige und der Staatsanwalt werden gegen das Urteil nicht berufen.
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