Schwimmen: In Fall "Jukic" kommt Bewegung

Schwimmen Fall Dinko Jukic
Schwimmen Fall Dinko Jukic(c) GEPA pictures/ Ch. Kelemen
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Der Anwalt von Dinko Jukic hat nun grünes Licht, Klage und Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Sperre des Schwimmers einzubringen.

Mit einiger Verspätung soll in den "Fall Dinko Jukic" nun doch etwas Bewegung kommen. Thomas Krankl als Anwalt des Olympia-Vierten über 200 m Delfin hat nun endlich das Einverständnis seines Mandanten, die Klage und den Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen die bis 23. Juni 2013 laufende Sperre des 23-Jährigen einzubringen. Der Weg zu Gericht soll nun Anfang nächster Woche beschritten werden.

Dass sich das nach der Bestätigung der Sperre am 15. September beim Verbandstag des Österreichischen Schwimmverbandes (OSV) solange hingezogen hat, liegt primär an der Nichterreichbarkeit von Jukic. Der Wiener war rund sechs Wochen lang in Australien und auch für Krankl nicht erreichbar gewesen. Nach einem zweitägigen Aufenthalt in Österreich ist Jukic am Mittwoch in die USA weitergereist.

Jukic steht im Training

Krankl ist sich sicher, dass der Österreicher mit der bei Olympia in London besten Einzelplatzierung für einen Gerichtstermin - falls notwendig - auch aus den USA anreisen würde und dem Antrag auf Einstweilige Verfügung stattgegeben werde. Dies könne laut dem Juristen in recht kurzer Zeit passieren, im Fall der einzubringenden Klage habe der OSV aber zunächst eine Frist zur Stellungnahme von vier Wochen.

Jukic steht im Training und hat laut Krankl einige Einladungen zu Wettkämpfen. Der Start der US-Grand-Prix-Serie an diesem Wochenende in Minneapolis kommt in jedem Fall zu früh, die zweite Station ist aber erst für 18. bis 20. Jänner in Austin angesetzt.

(APA)

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