Schwimmen: Dinko Jukic wieder startberechtigt

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ARCHIVBILD: DINKO JUKICAPA/ROLAND SCHLAGER
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Eine einstweilige Verfügung des Zivilgerichts Wien hebt die Sperre des Schwimmstars auf. Dinko Jukic ist ab sofort wieder startberechtigt.

Wien. Schwimm-Ass Dinko Jukic ist ab sofort wieder startberechtigt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien gab dem Antrag seines Anwalts Thomas Krankl auf eine Einstweilige Verfügung in diesem Punkt statt, der Jurist bestätigte eine dementsprechende Meldung des „Standard". Jukic war am 23. August vom Schwimmverband (OSV) für zehn Monate unbedingt gesperrt worden.

Die Einstweilige Verfügung wurde laut Krankl damit begründet, dass die Sperre von einem Jahr - zwei Monate davon bedingt - unverhältnismäßig hoch sei. Der OSV müsse nun bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichtsverfahrens der Einstweiligen Verfügung Folge leisten bzw. könne sich bei einem Startverbot nicht auf die Sperre beziehen. Das Gerichtsverfahren kann noch über den Sommer 2013 hinausgehen, dann wäre die Sperre ohnehin schon abgelaufen.

Allerdings hängt der Ausgang der Causa auch davon ab, wie und ob die beiden Parteien nun weiter miteinander kommunizieren. Eine der zahlreichen theoretischen Möglichkeiten ist auch, dass die Sperre zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt wird. Jukic jedenfalls befindet sich derzeit in den USA.

„Er ist grundsätzlich gesprächsbereit und zu einer einvernehmlichen Lösung bereit", sagte Krankl. „Nur muss der Verband auf uns zukommen. Es ist an der Zeit, dass der Verband jetzt einlenkt." Sollte das nicht geschehen, würde Krankl mit Jukic weiter am eingeschlagenen Weg bleiben. „Ich bin ein Kämpfer." An eine Schadenersatzforderung wolle er bisher aber noch nicht denken.

OSV-Präsident Christian Meidlinger gab zur neuen Entwicklung keine Stellungnahme ab. Er befinde sich im Ausland und sei nicht über die aktuellen Vorgänge informiert. OSV-Anwalt Anton Ehm wies darauf hin, dass dem Antrag von Jukic nicht zur Gänze Folge geleistet worden sei, er müsse daher auch einen Teil der Verfahrenskosten tragen. So habe der Olympia-Vierte über 200 m Delfin kein uneingeschränktes Startrecht erhalten. Das heißt, dass der Verband sich bei Aussprechen eines Startverbots zwar nicht auf die Sperre berufen könne, es müssen für einen Start aber die anderen Bedingungen erfüllt sein. Auch sei die Jukic-Beschimpfung von Funktionären im Mai bei der Debrecen-EM - worauf die Sperre basiert - keine Entrüstungsbeleidigung gewesen.

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