Doping: Die schmutzigste Waschmaschine Österreichs

Schmutzigste Waschmaschine oesterreichs
Schmutzigste Waschmaschine oesterreichs(c) EPA (Patrick Seeger)
  • Drucken

Die Nationale Anti-Doping Agentur Austria schützt stellvertretend für die Fachverbände die Gesundheit der Athleten und den Sport selbst. Ist diese Rolle mit der verfassungsmäßig garantierten Vereinsfreiheit vereinbar?

Die Nationale Anti-Doping Agentur Austria, kurz Nada, sammelt den Dreck der Sportfachverbände. Medikamente, Blut, Urin und Infusionen in Venen von Sportlern, die das Letzte aus sich herausholen. Koste es, was es wolle, die Gesundheit, den guten Ruf und womöglich die Existenz. Die Blüte des Landes wird hier befragt und gerichtet. Durch die Nada verläuft die unsichtbare Linie, an der sich Ehrgeiz von Verantwortung, Image von Wahrhaftigkeit, Gleichheitsgrundsatz von Staatsräson trennen. Die Rolle der Nada als Wachhund über Recht und Ordnung schreibt das Anti-Doping-Bundesgesetz vor, die Vereine müssen ihr die Doping-Disziplinarverfahren überantworten. Ist das mit der verfassungsmäßig garantierten Vereinsfreiheit der Sportverbände, einem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung, kompatibel?

Die Nada sitzt auf labilem Fundament. Grundsätzlich sind nämlich ausschließlich die Fachverbände für Nachwuchs und Spitzensportler, für deren Heldentaten und Missetaten, verantwortlich. Sie fördern Athleten mit Geld, Trainern, Know-how und Logistik. Wer mehr Erfolg hat, kann mehr Aufmerksamkeit und Sponsorgelder auf sich ziehen. Die Verbände und Vereine leben somit einen permanenten Interessenkonflikt: Wer Doping duldet, hat mehr Chancen auf Erfolg, vernachlässigt jedoch seine Aufsichtspflicht und Disziplinarhoheit.

Der Bund und der Zaunpfahl. Der Gesetzgeber hat – siehe Vereinsfreiheit – keine Zwangsmaßnahmen zur Verfügung, die Verbände unter das ADBG zu zwingen, darüber hinaus liegt die Administration des Sports bei den Bundesländern. Aber der Bund hält einen Riesenzaunpfahl in der Hand: die Sportförderung, von der die in der Bundes-Sportorganisation BSO organisierten Verbände zum Großteil leben. Im Bundessportfördergesetz BSFG ist die allgemeine und besondere Sportförderung (insgesamt pro Jahr mehr als 100 Millionen€) festgeschrieben. Um den Zaunpfahl freilich zum Winken zu bringen, bedurfte es der Europaratskonvention 1989, sie läutete die internationale Harmonisierung des Sportrechts ein. 2005 folgte die Unesco-Konvention, beide Papiere wurden im Parlament ratifiziert. 2006 trat das erste Anti-Doping-Bundesgesetz als Teil des Sportförderungsgesetzes in Kraft. Es war höchste Zeit, seit 2004 gilt der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada, der regelmäßig auf den neuesten Stand der Pharmakologie gebracht wird.

Eingriffe in die Vereinsfreiheit. Das Gesetz 2006 verpflichtete die Fachverbände, „nach Kenntnis eines positiven Analyseergebnisses oder bei Vorliegen eines Verdachts des Verstoßes gegen die von ihm anzuwendenden Anti-Doping-Bestimmungen“, Suspendierungen oder andere Disziplinarmaßnahmen einzuleiten. So weit, so gut.

Als ein Jahr später das neue, selbstständige ADBG 2007 erlassen wurde, verloren die Fachverbände die „Kompetenzen für die disziplinäre Sanktionierung von Dopingvergehen vollständig“. Das Zitat stammt aus einem Aufsatz von Bernhard König und Hans Broll vom Institut für Zivilrecht an der Universität Innsbruck in der Österreichischen Juristen Zeitung (2012/1). Sie beantworten die Frage nach der Verfassungskonformität des ADBG 2007 mit „Na ja“. Broll: „Eingriffe in die Vereinsfreiheit sind grundsätzlich möglich, wenn damit ein höherwertiger Zweck verfolgt wird.“ Das scheint mit dem Schutz der Gesundheit und der Bekämpfung „der Tendenz, Leistungsdefizite durch Pharmaka zu kompensieren“ (König/Broll) gegeben. Doping gelte nicht mehr als Kavaliersdelikt, schreiben die Autoren, die Entwicklung zu einer „zivil- und strafrechtlich verpönten Tat ist in Österreich weitgehend abgeschlossen“.

Am 1.Juli 2008 wurde die Nada GmbH als Konsequenz und Instrument des ADBG gegründet, die Gesellschafter sind die Bundesländer, das ÖOC, die BSO und der Bund. König/Broll argwöhnen, dass der Gesetzgeber unnötigerweise alle Verbände über einen Kamm scherte und unter die Rechtssprechung der Nada zwang. Broll: „Es ist anzunehmen, dass der Zweck, nämlich die Einhaltung der Anti-Doping-Bestimmungen, auch mit geringeren Mitteln als dem vollständigen Kompetenzentzug erreichbar gewesen wäre.“ Innerhalb eines Jahres konnte der Bund mangels ausreichender Anlassfälle unmöglich prüfen, so Broll, ob nicht einzelne Verbände diese Aufgabe auch selber hätten durchführen können.

Politische Aspekte spielen eine Rolle. Broll: „Der Gesetzgeber hat die zwingende Verlagerung der Sanktionsgewalt nicht belegt, eher spielten wohl politische Aspekte eine Rolle.“ Vielleicht sei eine einheitliche Regelung auch einfacher zu administrieren und zu überwachen. Der ÖSV hat im Zuge des Doping-Verfahrens gegen Christian Hoffmann übrigens die Zuständigkeit der Nada bezweifelt, ist aber mit seinem Begehren vor dem Obersten Gerichtshof abgeblitzt. Der OGH hatte keine besonderen Bedenken gegen die Verfassungskonformität der Nada und der mit ihr verbundenen Disziplinarordnung.

Auch der ehemalige Vorsitzende der Nada-Rechtskommission, Gernot Schaar, sieht in der Konstruktion kein gröberes Verfassungsproblem, schließlich unterschrieben die Sportler eine von den Verbänden vorzulegende Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Anti-Doping-Regeln. Grundsätzlich lagerten die Verbände die Dopingkontrolle und etwaige Sanktionierung nicht ungern aus. Es habe sich nämlich herausgestellt, dass die Glaubwürdigkeit darunter leiden kann, wenn beispielsweise der Skiverband ÖSV gleichzeitig seine Spitzensportler vermarktet und Skandale wie anlässlich der Winterspiele in Salt Lake City (2002, Blutbeutelaffäre) und Turin (2006, Razzien der Carabinieri) von einer verbandsinternen Kommission aufarbeiten lässt. Die ÖSV-Kommission befand übrigens die Biathleten Wolfgang Rottmann und Wolfgang Perner des „Blutdopings in Eigenregie“ schuldig.

Fördergelder stehen auf dem Spiel. Die Distanzierung der Verbände von Dopingbetrügern hat, abgesehen von imagemäßigen und ethischen Gründen, ein aus dem Sportförderungsgesetz ableitbares Motiv. Fördergelder stehen auf dem Spiel. Im ADBG (§3, Abs3) heißt es: „Auf die Dauer der Verletzung der Regelungen ist die betreffende Sportorganisation von der Gewährung von Förderungen nach dem BSFG ausgeschlossen.“ Das gelte auch für „Sportler und Betreuungspersonen“. „Die für den Zeitraum ab dem Dopingvergehen ausgezahlten Förderungen sind vom Sportler zurückzuzahlen.“

Dieser Gesichtspunkt wurde bisher sträflich vernachlässigt. Schaar kann sich an keinen Fall erinnern, in dem es zur Rückzahlung oder Einstellung von Förderungen kam oder auch nur der Versuch dazu unternommen wurde. Doch er bekomme diesbezügliche Initiativen nicht vollständig mit, schränkt er selber ein. Zuständig für derartige Maßnahmen ist das Sportministerium. Gesucht wird ein Zaunpfahl, der den Gesetzgeber zur Durchsetzung seiner eigenen gesetzlichen Vorschriften veranlassen könnte. Die Neuordnung der Nada wäre ein idealer Anlass.

Nada

Die Nationale Anti-Doping-Agentur GmbH (Nada Austria) wurde am 1.Juli 2008 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Wien gegründet. Sie übernimmt seither die gesetzlichen Verpflichtungen der „Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung“ im Sinne des Anti-Doping- Bundesgesetzes 2007 idF BGBl I.

Mehr Infos unter: www.nada.at

37

Sportlerinnen und Sportler hat die Nada auf ihrer Liste der gesperrten Sportler.

Das Ausmaß der Sperren reicht von einem Jahr bis lebenslang. Die einzigen Athleten, die mit der Höchststrafe belegt wurden, sind Christian Ebner, Arno Kaspret (beide Radsport), Elmar Lichtenegger (Leichtathletik) und Silvio Ajfrid (Gewichtheben).

Die prominentesten Doping-Sünder der Vergangenheit sind Christian Hoffmann (Skilanglauf), Bernhard Kohl (Radsport) und Stephanie Graf (Leichtathletik).

Die letzten Sperren verhängte die Nada im Februar dieses Jahres. Gesperrt wurden ein Kraftdreikämpfer, ein Footballer und ein Triathlet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.04.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.