Langlauf: Diversion im Dopingprozess

Harald Wurm.
Harald Wurm.(c) GEPA pictures
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Das Strafverfahren wegen des Vergehens des schweren Sportbetrugs gegen Harald Wurm wird eingestellt.

Innsbruck. Im Strafprozess wegen des Vergehens des schweren Sportbetrugs gegen Harald Wurm am Freitag am Landesgericht Innsbruck hat Richter Günther Böhler dem Langläufer eine Diversion angeboten. Der Langläufer nahm dieses Offert an und muss nun binnen 14 Tagen eine Zahlung von 2000 Euro leisten. Danach wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Staatsanwalt Dieter Albert war damit einverstanden.

Wurm zeigte sich vor Gericht geständig. „Ich habe für mich selbst verbotene Substanzen verwendet“, sagte der 31-jährige WM- und Olympia-Teilnehmer. Blutdoping habe er aber nicht gemacht. Lediglich die Verwendung der Substanz Kobalt räumte der Sportler ein. Weitergegeben habe er die Mittel aber niemals.

Vom ÖSV suspendiert

Der Verdacht gegen den Tiroler bestand wegen einer Hausdurchsuchung im August 2015, bei der laut Staatsanwaltschaft belastendes Dopingmaterial gefunden worden war. Parallel zum Strafverfahren läuft gegen den vom Österreichischen Skiverband (ÖSV) seit November und auch von der Österreichischen Antidoping-Rechtskommission (ÖADR) suspendierten Wurm ein sportrechtliches Verfahren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.02.2016)

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