Online-Shops: Button-Lösung für "Kostenpflichtiges Bestellen" gut umgesetzt

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Seit einem Jahr gibt es genaue Vorschriften, wie ein Button für kostenpflichtiges Bestellen auszusehen hat.

Lob gibt es von der AK für Online-Shops bei der Umsetzung der neuen Regeln für Informationen und Bestätigungen beim kostenpflichtigen Bestellen - Stichwort Button-Lösung. 41 von 48 getesteten Webshops hätten die Bestellknopf-Beschriftung korrekt umgesetzt. "Die Button-Lösung passt im Großen und Ganzen", so die AK. Puncto Übersichtlichkeit könnten sich einige Anbieter aber mehr anstrengen.

Vor rund einem Jahr sei die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie umgesetzt worden, die den Anbietern bestimmte Informationen und Bestätigungen vorschreibe, "um Konsumenten den Überblick über den Bestellvorgang zu erleichtern", so AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer am Montag in einer Pressemitteilung.

Die Button-Lösung sei vor allem deswegen eingeführt worden, um auf Internet-Abzocker zu reagieren, die mit "Jetzt-Anmelden"-Buttons auf vermeintlichen Gratisseiten die Kosten verschleiern wollten, so die Arbeiterkammer (AK).

Online-Anbieter müssten sich nun bestätigen lassen, dass den Konsumenten die mit der Bestellung verbundene Zahlungspflicht bewusst ist. Durch das Anklicken eines Bestellknopfs mit der Aufschrift "kostenpflichtig bestellen", "jetzt zahlen" oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung sei der Kunde an seine kostenpflichtige Bestellung gebunden. Formulierungen wie "bestellen" oder "Bestellung abschicken" reichten nicht. Zudem müssten die Anbieter die User unmittelbar vor der Vertragserklärung hervorgehoben auf den Gesamtpreis und die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung hinweisen.

48 Webshops getestet

Für den AK-Test wurden vom Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation 48 Webshops exemplarisch unter die Lupe genommen, darunter auch die zehn umsatzstärksten Shops. Davon hätten 41 Webshops die Button-Beschriftung korrekt umgesetzt. Sieben hätten Button-Aufschriften wie "Bestellung abschließen", "Bestellung abschicken" oder "jetzt verbindlich buchen" verwendet. Das sei nicht gesetzeskonform - ein eindeutiger Hinweis auf die Zahlungspflicht habe gefehlt. Intransparent sei, dass einzelne Shops den Bestell-Button im Bestellablauf mehrfach eingebaut hätten und Kunden rätselten, wann die Bestellung verbindlich wird.

Neben der Button-Lösung müssen User vor Vertragsabschluss auch klar und deutlich auf gewisse Pflichtinformationen wie etwa den Preis hingewiesen werden. Rund um den Bestell-Button seien die Pflichtinformationen nicht kompakt genug. "In Sachen Übersichtlichkeit können sich einige Anbieter mehr anstrengen", heißt es in der heutigen Pressemitteilung.

Auch hinsichtlich der Positionierung der Informationen müssten die Anbieter einiges beachten: Diese dürfen beispielsweise nicht unterhalb des Bestell-Buttons stehen, links oder Mouse-Over-Anzeigen reichen auch nicht aus. Und auch zu umfassende Angaben widersprächen der Richtlinie, denn Konsumenten sollen das Wesentliche rund um ihren Vertrag vor Abgabe der Bestellung zentral und leicht erfassen.

Die Umsetzung der Vorgaben bezüglich der Pflichtinformation sei in der Praxis schwierig, ebenso die Bewertung, so Zimmer. Unter Berücksichtigung des Leitfadens der EU-Kommission, von Fachliteratur und Judikatur hätten nur drei der untersuchten Seiten die Vorgaben optimal umgesetzt. "Hier müssten die Online-Anbieter noch nachbessern", verlangt Zimmer. "Die Konsumenten sollen die Pflichtinfos nicht irgendwo zusammensuchen müssen, sondern rund um den Bestell-Button kompakt angezeigt bekommen."

(APA)

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