Klage gegen Facebook wegen Gesichtserkennung

Mark Zuckerberg hat nicht nur eine rechtliche Baustelle.
Mark Zuckerberg hat nicht nur eine rechtliche Baustelle. REUTERS
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Drei Kläger konnten jetzt vor einem Gericht stichhaltige Argumente vorbringen, dass die Gesichtserkennung die Privatsphäre verletzen könnte. Facebook sieht das naturgemäß anders.

Mark Zuckerberg hat die größte Krise in seiner Firmengeschichte noch längst  nicht überstanden. Zwar hat er sich dem US-Kongress bereits gestellt, aber auch die EU-Kommission will den Harvard-Abbrecher persönlich sehen. Doch das ist nicht die einzige Baustelle vor der sich der Facebook-Gründer verantworten muss. Ein US-Richter stimmte einer Sammelklage wegen Facebooks automatischer Gesichtserkennung zu. Nutzer fühlten sich in ihrer Privatsphäre verletzt. Fotos, die Nutzer hochladen, werden automatisch durch eine Gesichtserkennung geschickt, um passende Namensvorschläge zu liefern.  Die Kläger in den USA wenden nun ein, dass die Gesichtserkennung ohne ihr Einverständnis eingesetzt werde. Dies verstoße gegen ein Gesetz des US-Bundesstaats Illinois zum Schutz privater biometrischer Daten. Eine Funktion, die 2012 von der EU eben aus Datenschutzgründen abgeschaltet wurde.

US-Bundesrichter James Donato erklärte die Argumentation von drei Klägern aus Illinois nun für stichhaltig genug, um eine Sammelklage gegen Facebook zuzulassen. Der Klage können sich alle Bewohner von Illinois anschließen, von denen Facebook seit Juni 2011 ein Gesichtsfoto als Vorlage für die automatische Gesichtserkennungsfunktion gespeichert hat.

Klage entbehrt jeder Grundlage - laut Facebook

Eine Facebook-Sprecherin kündigte als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts eine "energische Verteidigung" der Interessen ihres Konzerns an. Für Facebook ist die Sache freilich anders. Da die Funktion sich deaktivieren lasse, sei das Argument der verletzten Privatsphäre nicht nachvollziehbar.

Die Klage und auch die Argumentation bei Facebook wird aber überschattet von den aktuellen Untersuchungen.  Bezüglich Privatsphäre und Datenschutz muss Facebook bei dieser Klage anders als sonst taktieren.  Täglich gibt es neue Erkenntnisse zu Cambridge-Analytica und Facebooks Umgang mit den Daten seiner Nutzer. Dazu musste Facebook auch erklären, wie Schattenprofile, also Informationen zu Nicht-Facebook-Nutzern, zustande kommen: "Wenn man eine Webseite oder eine App besucht, die unsere Dienste nutzt, erhalten wir auch dann Informationen, wenn man nicht eingeloggt ist oder kein Facebook-Konto hat", erklärte Facebook-Manager David Baser.

Baser führte aus, dass viele Unternehmen auf Facebooks Dienste zurückgriffen, um beispielsweise Werbung zielgerichtet zu platzieren. Manche Webseiten und Apps verlangten auch, dass sich Nutzer zunächst über ihr Facebook-Account einloggen. Der Facebook-Manager betonte, dass andere Internet-Unternehmen wie etwa Google und Twitter ähnlich mit dem Sammeln von Informationen umgingen.

(APA/DPA)

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