Lauschangriff: Sind Smart-TVs die besseren Zuhörer?

(c) Bloomberg (Andrey Rudakov)
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Eine Passage in den Nutzervereinbarungen zu Samsung Smart TVs erhitzt derzeit die Gemüter. Sie ist aber keinesfalls neu und auch nicht nur bei Samsung zu finden.

Menschen sind eindeutig faul, wenn es darum geht, Geschäftsbedingungen und EULAs (End-User-Licence-Agreement) zu lesen. Einer Studie aus 2014 zufolge lesen über 50 Prozent der Internet-Nutzer diese nicht oder nur zum Teil.

Dass hier immer wieder recht sachdienliche Informationen stehen können, zeigt nun ein Blogbeitrag von Martin Giesler. Dieser hatte sich mit dem Vertrag, den man als Kunde mit einem Unternehmen abschließt, der sogenannten EULA genauer beschäftigt. Und eine Stelle sorgt nun für erhitzte Gemüter, denn darin heißt es in einem Absatz, dass man private Gespräche vor dem laufenden Gerät vermeiden sollte, da diese aufgezeichnet werden (wenn die Spracherkennung vorhanden und aktiviert ist) und darauf von dritten Parteien zugegriffen werden kann.

"Bitte seien Sie sich bewusst, dass ihre Gespräche, die persönliche oder andere sensible Informationen enthalten, sich ebenfalls unter den gespeicherten Inhalten befindet. Diese werden zur Verbesserung der Sprachanalyse an Drittanbieter weitergeleitet."

Auch bei LG zu finden

Der Ärger, der sich jetzt auf Samsung entrichtet ist aber nicht neu und betrifft vor allem nicht nur Samsung. Dieser Hinweis ist auch bei anderen Anbietern von Smart-TVs zu finden. Auch LG hat einen derartigen Absatz in seinen Endnutzervereinbarungen.
Außerdem zeigt Samsung mehrere Möglichkeiten auf, das Mitschneiden der Gespräche zu verhindern. Dafür muss man lediglich auf die Spracherkennung verzichten.

Dass das Lesen von EULAs nicht immer nur langweilig ist und juristisches Fachwissen voraussetzt, beweist ein bereits älterer Fall von PC Pitstop. Zwar ist das schon zehn Jahre her, aber an der Tatsache, dass die Lizenzvereinbarungen praktisch nie gelesen werden, hat sich nichts geändert.

Daran hat sich auch das Unternehmen PC Pitstop gestört und einen Passus in ihre EULA eingefügt, die dem Nutzer einräumt, per Email eine finanzielle Vergütung zu erhalten. 3000 Nutzer hatten der Vereinbarung zwar zugestimmt, aber von dieser speziellen Passage keine Notiz genommen. Der über 1000-Dollar notierte Scheck ging an Doug Heckmenn.

Alternative zu Smart TVs

Alle Geräte, die sich mit dem Internet verbinden lassen und auch via Sprachsteuerung funktionieren, werden Gespräche aufzeichnen. Auch bei Spielekonsolen wie der Xbox One und Kinect ist das bereits der Fall. Bei TV-Geräten hätte man die Möglichkeit einen Flachbildschirm in Kombination mit einem HDMI-Stick wie dem Google Chromecast zu verwenden.

>> Zum Blogbeitrag von Martin Giesler

(bg)

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