Musikindustrie will ab Oktober Abgabe auf Festplatten

Zwei Festplattenlaufwerke eines Computers fotografiert am Dienstag, 26. Februar 2006. Es geht eigentl
Zwei Festplattenlaufwerke eines Computers fotografiert am Dienstag, 26. Februar 2006. Es geht eigentl(c) AP (Daniel Roland)
  • Drucken

Bis zu 43,74 Euro wollen die österreichischen Rechteverwerter an neuen Gebühren für Festplatten einfordern. Der Handel tobt und kündigt Klagen an. Schon bisher hat der OGH derartige Abgaben nicht genehmigt.

Sieben österreichische Verwertungsgesellschaften wollen ab 1. Oktober eine "Leeerkassettenvergütung" für verkaufte Festplatten einfordern. 21,60 Euro sollen es für interne Platten unter 500 Gigabyte sein, externe über 1000 Gigabyte schlagen mit 32,4 Euro zu Buche. Handelt es sich um eine Externe "Multimedia Festplatte" möchten die Gesellschaften sogar 43,74 Euro. Darunter verstehen die Rechteverwerter Geräte, die nicht nur als Speicher dienen, sondern über eigene Bedienelemente auch selbst Musik abspielen können. Österreichs Händler sind naturgemäß erbost. Die Wirtschaftskammer Österreich fürchtet jährliche Belastungen von 30 Millionen Euro für den Handel. >>> Die Tarife als PDF (Beträge ohne Umsatzsteuer)

Einseitiges Manöver

Wie schon öfter agieren die Rechteverwerter, diesmal Austro Mechana, Literar-Mechana, LSG, VAM, VBK, VDFS und VGR, komplett einseitig. Sie fordern die Gebühren vom Handel ein, bieten aber gnädigerweise eine Reduktion auf ein Drittel, wenn ein Händler sich vertraglich zur Zahlung verpflichtet und auf seine Rechtsmittel dagegen verzichtet. Wenig Wunder, dürfte wohl auch diesmal die Sache vor Gericht enden. Die Wirtschaftskammer hat bereits eine Klage angekündigt und ist bereit, erneut bis vor den OGH zu gehen.

Schon einmal gescheitert

Die neuen Forderungen wirken vor dem Hintergrund mehrerer OGH-Urteile fast schon waghalsig. Der Gerichtshof hatte 2005 bereits eine Anwendung der "Leerkassetenvergütung" auf Festplatten in Computern abgelehnt. Die Richter erkannten, dass die Datenträger zu einem nicht vernachlässigbaren Teil für andere Zwecke als für die Vervielfältigung von Musik oder anderen Werken dienen. Schließlich benötigt jeder Computer eine Festplatte oder einen vergleichbaren Speicher, um sein Betriebssystem und Anwendungssoftware ausführen zu können. Nach den Wünschen der Rechteverwerter würde auch jeder Büro-PC unter die Gebühr fallen.

Computer doppelt belastet

Die 21,60 Euro klingen bekannt. 2009 hatten die Literar-Mechana und VBK bereits versucht, exakt denselben Betrag unter dem Titel der Reprographievergütung für jeden in Österreich verkauften Computer einzuheben. Auch hier erteilte der OGH diesem Vorhaben eine deutliche Absage. Schließlich heben die Verwertungsgesellschaften ja schon für Drucker und Kopierer separate Gebühren ein. Aus Computern allein kommt noch kein gedrucktes Papier.

Musik nicht gekauft?

Die Rechteverwerter behaupten jetzt aber, die Situation hätte sich geändert. Der Großteil der Musik auf Festplatten heimischer Nutzer sei nicht online gekauft, sondern (entweder legal von eigenen CDs oder illegal) kopiert. Das würden Marktanalysen belegen, sagen die Gesellschaften. Unklar ist, was passiert, wenn man seine Daten aus Sicherheitsgründen auf mehreren Festplatten lagert und ob man für jede Platte extra zahlen muss. Für MP3-Player, CD-Rohlinge und vergleichbare Medien gibt es übrigens schon eine Abgabe. Hier sah der OGH die Forderungen als berechtigt an.

(db)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Elektronik Festplatten Computer werden
Österreich

Elektronik: Festplatten und Computer werden teurer

Die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten kommt ab dem 1. Oktober. Zwischen 12 und 36 EUR (ohne Umsatzsteuer) liegen die Preise, die die Austro Mechana für jedes verkaufte digitale Speichermedium einheben will.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.