A1: Nach Kundenprotest doch keine "Deaktivierungsgebühr"

Mobilkom Austria AG
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Auf die "Strafgebühr" für einen Wechsel zur Konkurrenz will die Mobilkom nun doch verzichten. Hunderte Kunden hatten sich zuvor über Hotline und Internet beschwert. Die neuen AGB versprechen jedoch weitere Gebühren.

Wer sein Handy bei der Mobilkom (A1) abmelden will, wird dafür in Zukunft nun doch keine 9,90 Euro "Strafgebühr" zahlen müssen. Nach heftigen Kundenprotesten hat die Telekom-Austria-Tochter entsprechende Pläne wieder ad acta geleget. "Wir werden das Deaktivierungsentgelt nicht einführen", sagte Konzernsprecherin Elisabeth Mattes. In Internetforen hatte der Plan für heftige Proteste gesorgt. Auch bei der A1-Hotline hatten sich Hunderte Kunden gemeldet.

1,3 Mio. Euro Verlust


Ob sich die Mobilkom das entgangene Geld jetzt über Gebührenerhöhungen in anderen Bereichen zurückholen wird, lässt sich laut Mattes nicht abschätzen. Das hänge von der Marktentwicklung ab und von der Frage, wie gut neue Dienste, Service-Angebote oder Endgeräte bei dem Kunden ankommen werden. Im dritten Quartal 2007 haben von 3,85 Mio. Kunden 3,4 Prozent den Betreiber gewechselt. 9,90 Euro Deaktivierungsgebühr hätten der Mobilkom demnach rund 1,3 Mio. Euro gebracht.

Abgesprungen seien durch das erwogene Deaktivierungsentgelt keine Kunden. Auch einen nachhaltigen Image-Schaden erwartet Mattes nicht. Durch den frühzeitigen Stopp der Überlegungen seien die Kunden außer über Medien damit nicht in Berührung gekommen.

Rechtlich ohnehin fraglich


Nach den ursprünglichen Mobilkom-Plänen hätte das Deaktivierungsentgelt am 18. April in Kraft treten sollen. Vorher bekanntgeworden waren die Pläne deshalb, weil A1 aufgrund der Gesetzesvorgaben die Tarifänderung bis 1. Februar bei der Rundfunkregulierungsbehörde RTR anmelden musste.

Ob das Deaktivierungsentgelt rechtlich gehalten hätte, ist fraglich. In Deutschland hatte der Bundesgerichtshofs 2002 eine Bearbeitungsgebühr für die Deaktivierung eines Handyanschlusses für nicht zulässig erklärt, da die Deaktivierung keine Leistung für den Konsumenten darstellte. Dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) wären die Chancen nicht schlecht gestanden, dass auch heimische Gerichte dieser Ansicht folgen könnten.

Neue AGB

Angesichts einiger Punkte der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von A1, kommt einem die Idee einer Deaktivierungsgebühr ohnehin noch kundenfreundlich vor: Kundendaten dürfen zu Marketingzwecken an Konzernunternehmen weitergegeben werden, die Stammdaten werden künftig auch an Rating- und Inkassounternehmen übermittelt. Die Kündigungsfrist hat A1 auf drei Monate angehoben. Will man seine Rechnung weiterhin per Post zugeschickt bekommen, muss man in Zukunft auch dafür zahlen.

(APA/Red.)

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