Bei einer Diskussionsveranstaltung im Justizministerium über eine Novelle des Urheberrechts gingen die Wogen hoch. Auch die Festplattenabgabe sorgte für Zündstoff.
Am 11. Dezember diskutierten 30 Organisationen im Justizministerium über eine mögliche Erneuerung des Urheberrechts. Kritiker hatten befürchtet, dass dabei recht schnell ein Weg eingeschlagen werden könnte, der die Nutzung von Vorratsdaten für Urheberrechtsverletzungen freigibt. Wie DiePresse.com erfuhr, pochten bei der Diskussionsrunde vorrangig Vewertungsgesellschaften, darunter die Austro Mechana, aber auch der Verein Anti-Piraterie Österreichs (VAP) auf die Ausweitung der Überwachungsmaßnahme. "Die üblichen Verdächtigen also", kommentiert eine mit der Diskussion vertraute Person. Seitens des Justizministeriums soll ein hochrangiger Beamter aber klar ausgesprochen haben, dass man der Verwendung von Vorratsdaten ablehnend gegenüber steht.
"Preis ist zu hoch"
Auch dürfte es keinen einheitlichen Block der Kunstschaffenden geben. So sprach sich bei der Veranstaltung etwa die Austrian Director's Association (ADA), die Vereinigung der Filmregisseure, gegen die Nutzung von Vorratsdaten für Urheberrechtsverletzungen aus. "Dieser Preis ist uns zu hoch", wird eine Vertreterin der ADA zitiert. Auch die Arbeiterkammer, die ebenfalls zur Diskussion geladen war, ist gegen die Nutzung von Vorratsdaten für Urheberrechtsverletzungen.
Das Problem an der Sache ist, dass eine generelle Rechtsdurchsetzung angedacht ist. Dafür könnte man etwa die Verkehrsdaten, die Provider für die Rechnungslegung aufheben müssen, heranziehen. Diese Informationen sind in Wahrheit exakt dieselben Daten, die auch für die Vorratsdatenspeicherung genutzt werden. Bei manchen Anbietern werden die Informationen nach Ende der Verbindung gleich zu Vorratsdaten, andere heben sie über Monate hinweg auf. Hier gibt es keine einheitliche Vorgehensweise in Österreich.
Vier Musik-Anbieter sind genug?
Bei der Diskussion sorgte die von Kunstschaffenden geforderte Festplattenabgabe für weiteren Zündstoff. Vertreter der Industrie und des Handels forderten die Verwertungsgesellschaften auf, doch für mehr legale Angebote für Musik- und Filmdownloads zu sorgen, anstatt pauschal eine Abgabe auf universell nutzbare Datenträger zu fordern. Die Antwort der Verwerter: Es gebe in Österreich doch ohnehin schon vier "namhafte" Anbieter für Musik. Außerdem sei die Rückforderung der Abgabe für alle möglich, die Festplatten nur mit ihren eigenen Daten befüllen.
Das Justizministerium habe sich bei diesem Thema deutlich neutraler verhalten als bei den Vorratsdaten, berichtet eine mit der Diskussion vertraute Person. Das Wissenschaftsministerium äußerte Vorbehalte bezüglich der der Festplattenabgabe in Hinblick auf die Bibliotheken. Diese speichern bereits sehr viel ausschließlich digital.
Aufgrund der diametralen Positionen bei beiden Streitpunkten und der Tatsache, dass noch weitere Themen in Bezug auf das Urheberrecht besprochen wurden, ist nicht zu erwarten, dass eine Novelle der entsprechenden Gesetze allzu bald durchgezogen werden wird. Kritiker, wie etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) fürchten aber, dass die Bedenken der Zivilgesellschaft bisher zu wenig in die Überlegungen eingeflossen sind.
(db)