Facebook Klage: Max Schrems ist doch ein Verbraucher

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Das OLG Wien korrigiert die erstinstanzliche Entscheidung. Der Kläger kann aber keine anderen Privatnutzer im Rahmen einer Sammelklage vertreten.

Wien.Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat in einer Entscheidung zur Zulässigkeit der Facebook-Sammelklage dem Datenschutzaktivisten Max Schrems nach dessen Angaben in 20 von 22 Punkten recht gegeben. Die Einwände von Facebook, dass die Gerichte in Wien unzuständig wären, wurden abgewiesen.

Das OLG hat festgestellt, dass Schrems zu Recht am Landesgericht Wien Klage gegen Facebook eingebracht hat, da er als Verbraucher an seinem Heimatgerichtsstand klagen kann. Facebook hat argumentiert, Schrems betreibe die Klage beruflich. Diese Ansicht wies das OLG zurück. Allerdings kann der Kläger keine anderen Privatnutzer im Rahmen einer Sammelklage vertreten: Laut OLG geht die Verbrauchereigenschaft unter, sobald ein Anspruch von einem Verbraucher auf einen anderen Verbraucher übergeht. Da es zur Frage der „internationalen Sammelklage“ noch keine OGH-Rechtsprechung gibt, wurde jedoch in diesem Punkt ein ordentliches Rechtsmittel an das Höchstgericht zugelassen.

Inhaltlich alles offen

Schrems hatte gegen die Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen berufen, das die Klage gegen das US-Unternehmen wegen angeblicher Verstöße gegen den Datenschutz aus formalen Gründen für unzulässig erklärt hatte. Der Klage hatten sich mehr als 25.000 User des sozialen Netzwerks angeschlossen. Über den Inhalt der Klage wurde nicht entschieden, da das Gericht die Fragen der Zulässigkeit und Zuständigkeit davon trennte. Nun muss sich Facebook also vor einem österreichischen Gericht verantworten. Ein Ergebnis, mit dem der Konzern wohl nicht gerechnet hat. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.10.2015)

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