Gema erneut mit Klage gegen Youtube abgeblitzt

Bloomberg
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Bereits zuvor hatte der Musikrechteverwerter Gema gegen den Videokanal geklagt. Erfolglos. Jetzt wies das OLG München erneut eine Klage ab.

1,6 Millionen Schadenersatz forderte die Gema von Youtube. Doch die Klage wurde in Deutschland nun erneut abgewiesen. Youtube muss also nicht zahlen. Der jahrelange Streit dreht sich immer wieder um dieselbe Frage bzw. Anschuldigung: Ist Youtube ein Musikdienst, der zur Verantwortung gezogen werden muss, wenn es um Urheberrechte geht? Oder handelt es sich lediglich um eine Plattform, die es jedem ermöglicht eigene Inhalte hochzuladen? Aufgrund des Streits sind einige Musikvideos für Nutzer in Deutschland nicht abrufbar.

Künstler sollen Geld von Youtube erhalten

Die Begründung für die Abwendung der Klage durch das Gericht in München, war, dass die Nutzer selbst für die Inhalte die sie online stellen verantwortlich sind und nicht die Plattform Youtube selbst. Der Videokanal stelle lediglich die Werkzeuge bereit und sei als technischer Dienstleister zu erkennen, schließt sich das Gericht der Youtube-Argumentation an. Gema wiederum argumentiert, dass Youtube ein Musikportal sei und Videos dauerhaft zur Verfügung stelle. Dies sei eine "entscheidende Tathandlung", beharrt der Musikrechteverwerter.

Die Gema vertritt grundsätzlich die Urheberrechte von Musikkünstlern und sieht diese bei Youtube verletzt. Künstler sollten einen Anteil der Werbeeinnahmen erhalten. Gefordert wurde nun Geld für die online verfügbaren Musikvideos: 0,375 Cent pro Abruf bestimmter Musikvideos durch einen Youtube-Nutzer, berichtet der Spiegel. Daraus wurde der Schadensersatz von 1,6 Millionen Euro errechnet. Gema wird nach eigenen Angaben Revision gegen das Urteil einlegen. Youtube hingegen pocht auf eine außergerichtliche Lösung.

(Red.)

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