EU: Google verstößt mit Preisvergleich gegen Kartellrecht

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FILES-US-IT-MUSIC-COPYRIGHT-GOOGLEAPA/AFP/KAREN BLEIER
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EU-Wettbewerbskommissarin Vestager wirft dem US-Internet-Riesen vor, er habe den eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnissen "übermäßig bevorzugt".

Die EU-Kommission hat ihre Kartellrechts-Vorwürfe gegen Google bekräftigt. Das US-Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es den eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen Suchergebnissen systematisch bevorzuge.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte, Google habe nicht das Recht, anderen Unternehmen Wettbewerbs- und Innovationsmöglichkeiten zu nehmen. Deshalb habe die Kommission heute bekräftigt, dass Google den eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnissen "übermäßig bevorzugt". Die Verbraucher würden deshalb bei ihrer Suche nicht unbedingt die für sie relevantesten Ergebnisse zu sehen bekommen.

Verfahren auch gegen Alphabet

Bedenken äußerte Vestager auch, dass Google den Wettbewerb behindere, indem es die Möglichkeiten für Wettbewerber begrenze, Suchmaschinenwerbung auf Websites Dritter zu platzieren. Dies schränke die Auswahl für die Verbraucher ein und verhindere Innovation.

Bereits im April des Jahres hatte die EU-Kommission Google einen Verstoß gegen das Kartellrecht vorgeworfen. Nun wurden zusätzliche Beweismittel und Daten vorgelegt, die die erste Schlussfolgerung der Brüsseler Behörde untermauerten, heißt es. Google habe durch sein Verhalten den Wettbewerb seiner nächsten Konkurrenten "geschwächt oder sogar fast beseitigt".

Der amerikanische Internet-Riese hat nun acht Wochen Zeit, um zu den ergänzenden Vorwürfen der Kommission Stellung zu nehmen. Die Kommission hat ferner beschlossen, gegen die Muttergesellschaft von Google, Alphabet, ein Verfahren einzuleiten. Alphabet wurde gegründet, nachdem die Kommission das Verfahren gegen Google eingeleitet hatte.

(APA)

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