Privates Surfen am Arbeitsplatz: Neue Regeln für Beamte

Surfen im Amt: E-Mails, ja - Sex-Seiten, nein.
Surfen im Amt: E-Mails, ja - Sex-Seiten, nein.(c) www.BilderBox.com (Bilderbox.com)
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Je nach Ministerium war die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz bisher unterschiedlich geregelt. Welche Webseiten für Beamte gesperrt sind und wieviel heruntergeladen werden darf, wird nun vereinheitlicht.

Am 1. September wird im Ministerrat beschlossen, wie Beamte das Internet an ihrem Arbeitsplatz nutzen dürfen. Das berichtet der "Kurier" in seiner Dienstags-Ausgabe. Bisher war die Internet-Nutzung je nach Ministerium unterschiedlich geregelt. Nun soll vereinheitlicht werden, welche Webseiten gesperrt sind und wieviel Datenvolumen heruntergeladen werden darf.

Grundsätzlich dürfen die 132.000 Bundesbediensteten das Internet am Arbeitsplatz auch privat nutzen. Das Abrufen privater E-Mails und privates Surfen darf allerdings nicht die Dienstausübung behindern. Außerdem dürfen keine zu großen Datenmengen anfallen, wobei aus dem Bericht keine konkrete Einschränkung hervorgeht. Tabu sind Webseiten, die dem "Ansehen des öffentlichen Dienstes" schaden könnten. Damit sind laut Kurier-Bericht Seiten mit illegalen Inhalten aber auch Pornografie verboten.

Bisher ist vor allem das Online-Netzwerken via Facebook in beinahe allen Ministerien verpöhnt. Auch YouTube ist vielen ein Dorn im Auge, aber etwa im Frauenministerium noch erlaubt, während im Wirtschaftsministerium bereits ein Verbot verhängt wurde. Weniger streng ist man etwa im Justizministerium. Seitensperren sind hier generell noch kein Thema, hieß es auf Nachfrage des "Kuriers". Auch im Wissenschaftsministerium wird nicht gesperrt, denn Arbeit und Vergnügen im Internet seien "schwer abzugrenzen".

(Red. )

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