Datenspeicherung: EU verurteilt ungehorsame Schweden

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Wie Österreich hat Schweden die EU-Vorgaben zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten noch nicht umgesetzt. Nun kam die erste Rüge vom Europäischen Gerichtshof.

Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass bestimmte Daten der Telefon- und Internetnutzung mindestens sechs Monate lange gespeichert werden müssen. Anfang 2009 wurde vom Europäischen Gerichtshof die Rechtsgrundlage geschaffen, die nun in allen EU-Ländern umgesetzt werden muss. Einige Staaten sind dieser Forderung jedoch noch nicht nachgekommen. Dazu gehört neben Österreich auch Schweden. Schweden musste nun eine erste Rüge einstecken. Der Europäische Gerichtshof hat das Land vergangene Woche wegen der Nichtumsetzung verurteilt.

Kein Bußgeld

Die direkten Auswirkungen des Urteils vom vergangenen Donnerstag sind zunächst wenig aufregend. Schweden muss die Kosten der Verhandlung tragen - von einem Bußgeld für jeden weiteren Tag der Nichtumsetzung wurde abgesehen. Die schwedische Regierung hat angekündigt, auch weiterhin auf eine Umsetzung verzichten zu wollen. Kurios: Die Vorratsdatenspeicherung wurde in der EU 2006 erstmals auf Initiative von Schweden und anderer Länder beschlossen. Hintergrund für den Sinneswandel dürfte ein Wechsel in der schwedischen Regierung sein. Als in Brüssel die EU-Richtlinie abgesegnet wurde, war die Regierung in Schweden in Händen der Sozialdemokraten, nun regiert eine konservativ-liberale Mannschaft. Die Debatten der letzten Jahre um den Überwachungsstaat haben zudem zu einem Erstarken der Piratenpartei geführt. Dass diese nach dem Wahlen im September den Sprung ins Parlament schaffen, will die Regierung verhindern.

Österreich wartet bis Mitte 2010

Auch Österreich hat die Richtline zur Vorratsdatenspeicherung bisher noch nicht umgesetzt. Die zuständige Ministerin, Doris Bures (SPÖ), will das bis Mitte 2010 ändern. Zunächst möchte man aber ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes in einem Verfahren gegen Rumänien abwarten. Rumäniens Höchstgericht hat die Vorratsdatenspeicherung im Dezember für verfassungswidrig erklärt. In Deutschland ist das Gesetz bereits in Kraft - 35.000 Personen haben dagegen geklagt. Der Knackpunkt, den es zu klären gilt: Die Daten sollen ohne konkreten Verdacht gesammelt und nur bei "schweren Strafdaten" herausgegeben werden. Das rumänische Gericht sieht in der verdachtsunabhängigen Speicherung einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.

(c)APA

(sg)

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